VeriSign zieht Antrag auf Domain-Schnellsperrung zurück

Das Unternehmen hatte bei der ICANN das Recht beantragt, missbräuchlich genutzte Domains auf dem kurzen Dienstweg vom Netz zu nehmen. In anderen Ländern wird dies bereits praktiziert.

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Von
  • Monika Ermert

VeriSign hat einen Antrag auf Zulassung eines neuen "Registry-Dienstes" für Malware-Scans und erleichterte Take-Downs von Domains (.com, .net- und .name) bei der ICANN nach nicht einmal vier Tagen wieder zurückgezogen. Eine Sprecherin von VeriSign wollte keine Angaben zur Begründung machen.

Ziel der seit rund einem halben Jahr vorangetriebenen Initiative war die Verankerung einer neuen Abuse-Politik, die VeriSign erlauben sollte, Domains zu verweigern, zu schließen, zu transferieren oder zu blockieren. Dies sollte ermöglicht werden, wenn dafür Beschlüsse oder Aufforderungen von Behörden und Strafverfolgern vorliegen oder wenn diese die Sicherheit und Integrität des Netzes gefährden, weil sie beispielsweise mit Malware infiziert sind.

Registrare und kritische Beobachter fürchteten, dass mit der geplanten Regelung die Schwelle für Interventionen deutlich herabgesetzt würde. Denn die Liste für Sperrungen enthielt auch so schwammige Bedingungen wie das Verhindern jeglicher Haftbarkeit von VeriSign in strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren. Von Seiten der Domainregistrare habe es erhebliche Bedenken gegen den Vorstoß gegeben, sagte Tom Keller, Leiter Domainservices bei 1&1. Selbst der als optional deklarierte Malware-Scanning Dienst sei dann problematisch, wenn er zum Anlass für durch Dritte beschlossene Sperrungen werde.

Eine vergleichbare Anti-Malware-Intitiative läuft seit knapp einem Jahr bereits bei der ch- und li-Registry Switch. Dort wurden seit dem Start Ende November 2010 "nahezu 1000 Webseiten gesäubert". Wer nicht innerhalb von einem Tag auf eine Malware-Meldung reagiert, wird von der Switch zunächst für fünf Tage gesperrt. Im ersten und zweiten Quartal betraf das laut Angaben der Switch 99 beziehungsweise 53 Seiten. Die Erfahrungen seien durchweg positiv, sagte Switch-Sprecher Marco D'Alessandro. Anders als im Fall VeriSign wurde die Malware-Sperrung übrigens gleich per Gesetzesverordnung geregelt.

Eine Politik für rasche Domainsperrungen ohne Gerichtsbeschlüsse wird aktuell auch bei der britischen Nominet (.uk) diskutiert. Eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sei sich einig, dass es ein Eilverfahren für Sperren für Fälle von Strafverfolgungsbehörden festgestellter krimineller Aktivitäten geben solle. Anders als von VeriSign geplant, sollen derartige Sperren jedoch als "ultima ratio" und in eng aufs Strafrecht beschränkten Fällen zum Einsatz kommen. (rei)