Verfolgung von Internet-Betrügern schwierig

Wer sich mit Hilfe der Gerichte gegen Abofallen und Betrug im Internet zur Wehr setzen will, steht nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale häufig auf verlorenem Posten.

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  • dpa

Wer sich mit Hilfe der Gerichte gegen Abofallen und Betrug im Internet zur Wehr setzen will, steht nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale häufig auf verlorenem Posten. "Die Hintermänner sitzen oft im Ausland oder sie wechseln ihre Firmennamen wie die Hemden", sagte Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, der Nachrichtenagentur dpa in Hamburg. "Das ist eine Sisyphusarbeit, sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich."

Gerade deshalb sei es sehr zu begrüßen, dass ab Montag acht Angeklagte wegen Internet-Betrugs in Hamburg vor Gericht stehen. Sie sollen fast 70.000 Nutzer um mehr als 5,3 Millionen Euro geprellt haben. "Das dürfte der erste Prozess in dieser Größenordnung in Deutschland sein", so Hörmann. "Da hat sich die Staatsanwaltschaft wohl viel Mühe gegeben."

Jeden Monat fallen nach früheren Angaben des Dachverbandes der Verbraucherzentralen 20.000 Internet-Nutzer auf betrügerische Angebote im Netz herein – nach Hörmanns Worten eine wohl eher vorsichtige Schätzung, es könnten auch weit mehr sein. Sie suchen im Netz nach Hausaufgabenhilfe, Kochrezepten, Gratis-Software oder einem Routenplaner. Auf geschickt gestalteten Seiten werden die Opfer aufgefordert, Name und Adresse anzugeben – und haben unwissentlich ein Abo abgeschlossen. Das ist auf den Seiten gar nicht oder sehr versteckt zu lesen. Die Folge: Rechnungen, Mahnungen, Anwaltspost. "Wer betroffen ist, sollte auf keinen Fall zahlen", sagte Hörmann. "Das Geld ist auf jeden Fall weg."

Die Firmen versuchten oft, ihre Opfer mit Drohungen unter Druck zu setzen. Sie haben aber letztlich keine Handhabe, ihre Forderungen auch durchzusetzen. "Es gibt keinen Vertrag, so lange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde", erklärte der Experte. "Das bewusste Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit."

Das Bundeskabinett hat bereits zum Schutz der Verbraucher eine "Button-Lösung" verabschiedet, die aber noch nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat. Danach muss der Nutzer eine spezielle Schaltfläche anklicken und bestätigen, dass er ein Produkt verbindlich bestellt und den Preis akzeptiert. "Das muss nun erst einmal umgesetzt werden und auch dann werden betrügerische Firmen Wege finden, die Regelung zu umgehen", befürchtet Hörmann. Die Abo-Fallen würden erst verschwinden, wenn niemand mehr darauf hereinfalle. Doch das sei wegen der Raffinesse der Betrüger nicht zu erwarten.

Auf ihrer Webseite predigt die Verbraucherzentrale Hamburg das Mantra "Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!" Betroffene können sich an die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentralen unter 0 90 01 - 77 54 41 (Mo bis Do jeweils 10 bis 18 Uhr 1,50 Euro/min aus dem Festnetz) wenden. ()