EU will Jugendschutz im Internet fördern

Fast jedes fünfte Kind stößt nach Ansicht von Jugendschützern in Europa beim Surfen im Internet auf illegale oder jugendgefährdende Inhalte. Nationale Initiativen und Institutionen zum Jugendmedienschutz sollen nun europaweit vernetzt werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Europäische Union will im Kampf gegen Kinderpornografie den Jugendschutz im Internet verstärken. Dafür sollen zunehmend einzelne nationale Initiativen miteinander verknüpft werden. "Gerade weil Landesgrenzen im Internet verschwimmen, gewinnt die Zusammenarbeit in europäischen Netzwerken eine zentrale Bedeutung", betonte der Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), Manfred Helmes, laut einem dpa-Bericht. Helmes sprach auf der mit europäischen Experten besetzten Tagung "Grenzenlose Webvielfalt – Safer Internet im Europäischen Netzwerk".

Laut LMK stößt immerhin fast jedes fünfte Kind in Europa beim Surfen im weltweiten Datennetz auf illegale oder jugendgefährdende Inhalte. Doch nur rund die Hälfte der Eltern gäben ihren Kindern wichtige Sicherheitsregeln zum Umgang mit den neuen Medien an die Hand. Als Beispiel für die Initiativen für Jugendschutz im Internet nannte die LMK den TV-Spot "Wo ist Klaus?" des deutschen Projektes "klicksafe". Dieses wird von der LMK, der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und dem Europäischen Zentrum für Medienkompetenz (ecmc) getragen. In Polen wiederum wird laut LMK das Thema Internetsicherheit dezentral in Regionalkonferenzen präsentiert. Abendfüllende TV-Shows dazu gebe es im griechischen Fernsehen.

In Deutschland können nach den aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,  JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag,  JMStV), die am 1. April 2003 in Kraft traten, alle neuen Medien, auch Internetseiten, auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Sie müssen zudem lizenzierte Filterprogramme einsetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

Für die EU gilt das Konzept der Co-Regulierung, wie es in Deutschland für den Jugendmedienschutz vorgesehen ist, bereits als Vorbild, hieß es vor kurzem auf einer Veranstaltung des Medienforum NRW. Bei dieser so genannten "regulierten Selbstregulierung" müssen sich Anbieter von Telemedien einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen. Diese werden von Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zertifiziert, die auch die Einhaltung der Regeln überwacht, aber nur im Notfall vorab selbst eingreift. (jk)