Koalition entschärft Identifizierungspflicht bei Zahlungskarten

CDU/CSU und FDP haben sich auf Änderungen an dem Regierungsentwurf zur Geldwäscheprävention verständigt. Die bisher geplante grundsätzliche Identifizierungspflicht bei Prepaid-Zahlungskarten soll bei geringen Beträgen entfallen.

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Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich auf Änderungen am umstrittenen Regierungsentwurf zur besseren Geldwäscheprävention verständigt. Laut den heise online vorliegenden Korrekturanträgen soll bei E-Geld-Beträgen bis zu 100 Euro die geplante Identifizierungspflicht für Käufer von Prepaid-Zahlungskarten entfallen. Verkaufsstellen müssten aber sicherstellen, dass diese für einen Kalendermonat geltende Schwelle nicht überschritten wird. Sie sollen zudem verhindern, dass ausgegebenes E-Geld mit Konten anderer Karteninhaber oder Ausgabestellen zusammengeführt werden kann.

Bei wiederaufladbaren Karten soll dem Vorschlag zufolge technisch sichergestellt werden, dass der Betrag von 100 Euro ohne Identifizierung des Käufers nicht überschritten werden kann. Die Verkaufsstellen sollen dafür Sorge tragen, dass der E-Geld-Anbieter entsprechende Systeme bereitstellt, und auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haften.

Schwarz-Gelb geht davon aus, dass mit der Nachbesserung die Anonymität von Online-Zahlungen bis zum "Bagatellbetrag" von 100 Euro gewahrt bleibt. Die Verkäufer von Prepaid-Produkten trifft nach Ansicht der Koalition keine übertriebene Sorgfaltspflicht. Erkenne ein Vertriebspartner, dass ein Kunde innerhalb kurzer Zeit mehrere Karten für 100 Euro erwerben wolle, solle er den Verkauf verweigern.

Es würden aber keine Mechanismen gefordert, die den anonymen Kauf von Einweg-Karten verhinderten. Bei Produkten, die über 100 Euro speichern könnten und aufladbar seien, führe an einer Identifizierung des Käufers bei der Ausgabe aber kein Weg vorbei. Alle an einen identifizierten E-Geld-Inhaber ausgegebenen und zurückgetauschten Beträge müssten mit Zeitpunkt und der zuständigen Stelle aufgezeichnet werden.

Der ursprüngliche Vorstoß der Bundesregierung sah vor, dass sich der Verbraucher künftig beim Kauf von Zahlkarten oder ähnlichen Artikeln in jedem Fall ausweisen hätte ausweisen müssen. Dagegen waren Datenschützer und Prepaid-Zahlungsdienstleister Sturm gelaufen. Bei nur zehn verkauften einschlägigen Karten pro Tag und Vertriebsstelle käme es hierzulande jährlich zu 146 Millionen Einzeltransaktionen, für die sensible Verbraucherdaten zu sammeln und aufzubewahren seien, rechneten sie vor.

Mit dem erzielten Kompromiss sind Mitglieder des "Prepaidforum Deutschland" noch nicht glücklich: Die Bagatellgrenze und die Umsetzungsbestimmungen ergäben sich nicht klar aus dem Gesetzestext, sondern aus der Begründung sowie zusätzlichen Zusicherungen der Koalition, heißt es aus dem Umfeld der Lobby-Vereinigung. Im Handumdrehen könnten Verkaufsstellen auch dazu verpflichtet werden, Buch über ihre Kunden zu führen oder gar umfangreiche Käufer-Dateien anzulegen.

Die Korrekturen, die auch Entlastungen bei den Pflichten zum Bestellen von Geldwäschebeauftragten in Betrieben mit sich bringen, will Schwarz-Gelb bereits Mitte der Woche in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags beschließen. Am Donnerstag soll das Vorhaben das Plenum des Parlaments passieren und kommendes Jahr in Kraft treten. (vbr)