Abmahnungen für Gmail-Einladungen

Eine Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Tagen Schreiben an Gmail-Nutzer verschickt, weil Gmail-Einladungen angeblich eine Markenrechtsverletzung darstellen.

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Eine Reihe von Gmail-Nutzern hat in den vergangenen Tagen Post der Anwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten. In einem der Schreiben, das c't vorliegt, heißt es:

Unser Mandant ist Inhaber der DE-Marke 300 25 697 "G-mail...und die Post geht richtig ab."
...
Zu seiner Überraschung musste unser Mandant kürzlich feststellen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung "Gmail" in großem Umfang sog. "Einladungen" anbieten und/oder vertreiben, die die Einrichtung von e-mail-Accounts unter der Bezeichnung "Gmail" ermöglichen.

Darin sieht der Anwalt einen Verstoß gegen das Markenrecht und fordert den Empfänger (mit einer Frist von einer Woche) auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Anwaltskosten zu bezahlen -- bei einem vom Anwalt festgesetzten Gegenstandswert von 30.000 Euro etwa 900 Euro.

Der Gmail-Nutzer, der den Anwaltsschrieb erhielt, hatte via eBay eine Einladung für fünf Euro verkauft, gab er heise online gegenüber an. Von anderen eBay-Nutzern, die auch Einladungen verkauft haben, weiß er, dass sie ebenfalls Abmahnungen erhalten haben.

Der Inhaber der Marke heißt Daniel Giersch. Er betreibt auf der Site my-g-mail.com unter anderem einen E-Mail-Dienst. Er wolle mit den Abmahnungen Verletzungen seiner Marke entgegentreten, teilte er heise online auf Anfrage mit. Er gehe gegen das Anbieten, das Vertreiben und das In-den-Verkehr-bringen vor, "wenn diese Handlungen im geschäftlichen Verkehr erfolgen". Dazu zählt für ihn der Handel mit Einladungen auf eBay. Auch das Verschenken von Einladungen kann seiner Ansicht nach eine Verletzung sein, "wenn es im großen Stil betrieben wird".

Google Deutschland wurde laut eigenen Angaben noch nicht wegen des Markenrechtsproblems kontaktiert. Dort wundert man sich, dass sich Giersch nicht an den Betreiber des Dienstes wendet, sondern an Nutzer. Google-Justitiarin Lena Tangermann empfiehlt Betroffenen, sich telefonisch an Google Deutschland zu wenden (040/808179-0). (jo)