Gesichtserkennung bei Facebook: Hamburgs Datenschützer macht Ernst

Der Hamburgische Datenschützer Johannes Caspar will jetzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen.

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Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar will sich von Facebook beim Thema Gesichtserkennung nicht mehr hinhalten lassen und hat jetzt rechtliche Schritte angekündigt. Facebook führt beim Upload von Bildern seiner Nutzer eine automatische Gesichtserkennung durch. Dazu unterhält das Unternehmen eine Datenbank mit biometrischen Merkmalen seiner Nutzer.

Nach Caspars Ansicht entspricht die Gesichtserkennung in ihrer jetzigen Form nicht europäischem und deutschem Datenschutzrecht. Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmal zu speichern und zu verarbeiten. " Von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, ist sie nachträglich einzuholen", betonte der Datenschützer.

Facebook gleicht Gesichter beim Upload ab.

Caspar steht seit Längerem im Austausch mit dem Unternehmen, das seinen deutschen Sitz in Hamburg hat. Er sieht die Gespräche mittlerweile aber als gescheitert an. In einer Mitteilung stellt er klar: "In den bisherigen Gesprächen hatte Facebook eine Funktion in Aussicht gestellt, die die Nutzer explizit informieren sollte und in die Richtung ging, sie nachträglich zur Zustimmung aufzufordern. Nach der letzten Mitteilung von Facebook wird dieses Ziel aber nicht mehr verfolgt. Vor diesem Hintergrund sind weitere Verhandlungen sinnlos."

Caspar will jetzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen: "Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen. In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung."

[Update]:
Mittlerweile hat Tina Kulow, die Pressesprecherin von Facebook, Stellung bezogen: "Die Ankündigung rechtlicher Schritte durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Caspar halten wir für absolut unnötig. Die Markierungsvorschläge von Facebook sind mit den europäischen Datenschutzgesetzen konform. Darüber hinaus haben wir unsere Nutzer umfassend über die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt. Unsere Nutzer können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen möchten. Wir haben sorgsam verschiedene Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat."

Siehe dazu auch:

(jo)