Bundesrat erhebt Einspruch gegen neues Telekommunikationsgesetz

Die Länderkammer hat im Streit um die neuen Regeln für den Telekommunikationsmarkt und den Breitbandausbau den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag angerufen.

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Der Bundesrat hat im Streit mit dem Bundestag um die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Die vom Parlament Ende Oktober beschlossenen Änderungen müssen damit nachgebessert werden, was das Inkrafttreten der Regeln trotz des erhöhten Drucks aus Brüssel zur Umsetzung des EU-Telecom-Pakets weiter verzögert.

Die Länder bemängeln nach wie vor, dass sie nicht an möglichen künftigen Erlösen des Bundes aus weiteren Frequenzversteigerungen der "digitalen Dividende" beteiligt werden. Ihr Einbezug sei nötig, damit die Einnahmen zweckgebunden für den "flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau" verwendet werden könnten. Insbesondere seien die Gelder für das Verlegen von Leerrohren einzuplanen.

Zudem besteht der Bundesrat darauf, dass er einer möglichen Novelle der Frequenzordnung zustimmen muss. Bei der Spektrumsvergabe will er die Störungsfreiheit besser berücksichtigt wissen. Die Länderkammer setzt sich ferner für Vorgaben zur Interoperabilität für IPTV-Angebote ein, da diese mittlerweile eine gewisse Kundenreichweite hätten und Standardisierungsbemühungen am Laufen seien.

Nicht erwärmen konnten sich die Länderchefs für eine Empfehlung des Kulturausschusses, die stärkere Vorgaben zur Netzneutralität durchsetzen wollte. Der Bundesrat hält demnach ein "grundsätzliches Diskriminierungsverbot für den Datentransport" im Netz nicht für nötig. Bislang sieht die Novelle nur allgemein den Erlass einer Rechtsverordnung vor, um das offene Internet zu gewährleisten.

Schon abgezeichnet hatte sich, dass sich die Länder entgegen der Erwartungen von Netzpolitikern auch der schwarz-gelben Koalition nicht für einen Breitband-Universaldienst stark machen würden. Die von der Opposition und Teilen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderte Verpflichtung für Provider, alle Haushalte mit einem schnellen Internetzugang zu versorgen, ist so zunächst vom Tisch. Die Länder wollen erst abwarten, inwiefern die in die Reform vom Bundestag eingefügten Anreize und Maßnahmen zum Breitbandausbau greifen.

(vbr)