Grüne: Das Internet "als Ganzes" stärken

Die Grünen haben sich auf ihrem Bundesparteitag für umfassende Reformen des Urheber- und Datenschutzrechts und gegen ausufernde Überwachung ausgesprochen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 157 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.
Von

Die Grünen haben am Wochenende auf ihrem Bundesparteitag in Kiel einen umfassenden Beschluss (PDF-Datei) zur Netzpolitik verabschiedet. Laut dem 16-seitigen Papier braucht das Internet Regeln, "um die ökonomische Dominanz Weniger zurückzudrängen, größtmögliche Teilhabe zu gewährleisten, verhältnismäßige Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, Innovationen zu fördern und Offenheit zu leben". Prinzipiell wollen die Grünen dabei "Kreativität fördern und Kreative nicht abhängen, sondern mitnehmen und Wege einer angemessenen finanziellen Teilhabe ermöglichen". Man streite nicht für bestimmte Gruppen, sondern wolle das Internet "als Ganzes" stärken.

Neue Wege wollen die Grünen vor allem beim Urheberrecht im Interesse eines fairen Ausgleichs zwischen Schöpfern, Verwertern, Nutzern und der Allgemeinheit gehen. Es sei illegtim, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis zu nutzen und zu verbreiten; für Filesharing und andere Kopierhandlungen für private Zwecke will die Partei eine "Bagatellgrenze" einrichten. Der Zugang zu geschützten Werken soll grundsätzlich erleichtert werden. Für den Ausgleich "werden unterschiedliche Modelle diskutiert, bei denen monatlich eine pauschale Summe über die Provider je Internetzugang erhoben wird", heißt es in dem Papier – jedoch ohne Hinweis auf konkrete Vorstöße wie eine Kulturflatrate.

"Die Akzeptanz des Urheberrechts ist in Teilen der Gesellschaft stark gesunken", wird in dem Beschluss konstatiert, der von Rechteinhabern kritisiert wirdübereinstimmend mit der EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes. Diesen Trend verstärkt hätten neben dem Abmahnunwesen die Debatte um ein von den Grünen abgelehntes Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Netz sowie Kampagnen, die Urheberrechtsverstöße mit schweren Verbrechen gleichgesetzt hätten. Die Grünen wollen daher Abmahnungen begrenzen. Dazu liebäugeln die Grünen unter anderem damit, Streitwerte zu senken und erste Anwaltsbriefe kostenfrei zu halten.

Streiten wollen die Grünen für das Recht auf die digitale Privatkopie. Vergleichbar zu der "Fair Use"-Klausel im US-Copyright soll eine allgemeine Schranke eingeführt werden, um mehr nicht-kommerzielle Nutzungsformen zu erlauben, die auf das Weiterentwickeln und Bearbeiten vorhandener Werke abzielen. Das "De-Publizieren" von Online-Inhalten öffentlich-rechtlicher Sender entspricht nicht den Vorstellungen der Partei. Entsprechende Werke sollten vielmehr der Allgemeinheit zur nicht-kommerziellen Nutzung etwa unter Creative-Commons-Lizenzen offen zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht müsse auch so gestaltet werden, dass wissenschaftliche Beiträge gemäß dem Open-Access-Prinzip frei ins Netz gestellt werden könnten. Die Grünen setzen sich zudem für offene Standards, Interoperabilität und freie Software ein. Patente auf Computerprogramme sollen noch deutlicher untersagt werden.

Eine grundlegende Reform halten die Grünen auch beim Datenschutz für nötig, den sie explizit im Grundgesetz verankert wissen wollen. Die Nachbesserungen müssten sich am Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung und dem Motto "Meine Daten gehören mir" orientieren. Endlich kommen müsse ein "anspruchsvolles Gütesiegel- und Auditierungsgesetz". Das Sammeln und Auswerten von Daten als Geschäftsmodell von sozialen Netzwerken, E-Commerce-Anbietern oder Suchmaschinenbetreibern habe privatsphärenfreundlich zu erfolgen. Schutzrechte bräuchten hier "eine durchsetzungsstarke gesetzliche Grundlage". "Anlasslose Speicherorgien" im Stile der Flugpassagierdatenerfassung oder des Finanzdatentransfers in die USA wollen die Grünen beenden.

Generell lehnt die Partei eine verdachtsunabhängige Aufbewahrung von Daten einschließlich der Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich "in aller Deutlichkeit" ab, da sie den Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschütterten. Zur Strafverfolgung sei im Verdachtsfall das Einfrieren von Standort- und Verbindungsdaten gemäß dem Quick-Freeze-Verfahren zu ermöglichen. Ziel sei es, dass immer weniger Daten für kürzere Dauer bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Heimliche Online-Durchsuchungen und den Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung lehnen die Grünen ab.

Gesetzlich absichern wollen die Grünen die Netzneutralität, worunter er "die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Anwendungen oder benutzter Geräte" versteht. Behindernde Eingriffe in den diskriminierungsfrei zu haltenden Datenfluss wie Sperren oder Drosselungen seien zu verbieten. Öffentliche Förderungen des Netzausbaus müssten an eine Verpflichtung der Betreiber zur Netzneutralität geknüpft werden. Vorhaben, die den Ausbau von kostenfreien WLANs zum Ziel haben, wollen die Grünen aktiv unterstützen und so eine "bürgernahe technologische Infrastruktur schaffen". Dabei dürften "Anschlussinhaber bei unwissentlich missbräuchlicher Nutzung ihrer Anschlüsse nicht in Mithaftung genommen werden". Zudem seien Technologien zu fördern, "die das Teilen von Internetbandbreite ermöglichen und die Anonymität beim Zugang oder der Nutzung des Internets gewährleisten".

Weitere Punkte des Fahrplans, den ein Beschluss (PDF-Datei) zur Weiterentwicklung der "internetgestützten Basisdemokratie" ergänzt, sind die Forderung nach einem Breitband-Universaldienst, einer "bürgerfreundlichen Vereinheitlichung bei den Informationszugangsgesetzen" sowie nach Open-Data-Portalen und Open Government. Damit einhergehen soll ein wirksamer Schutz von Whistleblowern. Inhalte auf Servern dürften ohne richterliche Entscheidung nicht auf Druck von staatlichen Stellen hin gelöscht, Konten nicht gesperrt oder Domainnamen und IP-Adressen nicht entzogen werden. Gefragt sei letztlich ein "globaler Kodex zur Sicherung unserer Freiheits- und Bürgerrechte im Internet". Darin festgeschrieben werden müsse auch Ausfuhrverbot für Know-how, Technik und Software, die Zensur, Sperrungen und die Überwachung des Netzes ermöglichten. (odi)