EuGH-Urteil zu Copyright-Filtern wird verschieden interpretiert

Viele Beobachter werten den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs gegen ein zentrales Sperrsystem als Meilenstein für ein offenes und neutrales Internet. Ein Kölner Rechtsprofessor sieht die Provider dagegen in der Pflicht.

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Viele Beobachter haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von voriger Woche gegen ein zentrales Filter- und Sperrsystem als Meilenstein für den Erhalt eines offenen und neutralen Internets gewertet. Die Rechtsdurchsetzung, die staatlichen Behörden obliegt, auf die Internetanbieter abzuwälzen, verstoße gegen EU-Richtlinien, erklärte etwa der Rechtsexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht. Auch werde in die Informationsfreiheit und das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sieht ein "richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt".

Ähnlich sprach die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net von einer "historischen Entscheidung", die entscheidend sei für die Freiheitsrechte im Internet. Mitten in einem "Krieg gegen das Online-Tauschen von Kultur" werde geurteilt, dass die von der Unterhaltungsindustrie verlangten "Zensurmaßnahmen" unverhältnismäßig seien. Auch die Politik müsse nun aufwachen und an einer echten Copyright-Reform arbeiten.

Anders liest der Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Rolf Schwartmann, den Beschluss. Der FH-Professor hält in einem Kommentar für die Legal Tribune Online zwar zunächst fest, dass demnach Zugangsanbieter aus verschiedenen Gründen nicht präventiv dazu verpflichtet werden dürften, Inhalte im "Peer-to-Peer"-Verkehr des Kunden zu identifizieren, illegale Dateien herauszufiltern, die Handelnden zu ermitteln und danach gegebenenfalls Datenverkehr zu sperren. Auf der anderen Seite betone der Gerichtshof aber den "Schutz des Rechtes am Geistigen Eigentum".

Die EuGH-Richter meinen laut Schwartmann, dass den Providern "Maßnahmen aufgegeben werden können, die nicht nur begangene Rechtsverletzungen beenden, sondern auch neuen Verletzungen vorbeugen". Das Gericht verlange, die Eigentümerinteressen der Rechteinhaber mit der unternehmerischen Freiheit der Vermittler abzuwägen. Diese seien in der Pflicht, sich an einem Modell zum Urheberrechtsschutz zu beteiligen, "das sowohl präventiv als auch repressiv ansetzt". Die Mitgliedsstaaten könnten dafür ein System wählen, "das Rechteinhaber und Provider ins Boot nimmt".

Bereits in einer Stellungnahme (PDF-Datei) für eine Anhörung der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags hatte der Jurist die "Implementierung von Kooperationspflichten" für Zugangsanbieter als "zielführend" bezeichnet. Diese verfügten über Möglichkeiten, "illegales Verhalten ihrer Kunden zu unterbinden". Im Hintergrund steht dabei die alte Forderung der Unterhaltungsindustrie, ein Modell der abgestuften Erwiderung bis hin zu Internetsperren einzuführen.

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, sieht das Urteil aus Luxemburg von Schwartmann "gegen den Strich gebürstet". Dessen These finde in der Entscheidung selbst "beim besten Willen keine Stütze". Just dem von Schwartmann geleiteten Rechtsinstitut habe das Bundeswirtschaftsministerium aber die Aufgabe anvertraut, eine Studie über Modelle zu Warnhinweisen im laufenden Dialog zwischen Rechteinhabern und Providern zu erstellen. Darin solle unter anderem auch geprüft werden, inwiefern das französische Three-Strikes-Modell auf Deutschland anwendbar ist.

Netzpolitische Blogger und die Bundestagsfraktion der Linken hatten die Vergabe des Gutachtens an die Kölner kritisiert. Sie monierten, dass zahlreiche an der Fachhochschule tätige Dozenten hauptberufliche Führungspositionen in Medienkonzernen einnähmen. Dies deute auf gut geölte Schnittstellen zu Rechteverwertern hin, sodass eine neutrale Stellungnahme nicht zu erwarten sei. Schwartmann selbst betonte in einer Rede (PDF-Datei) 2009, dass es elementar sei, wenn Wissenschaft und Praxis verzahnt seien. Dem werde durch Dozenten unter "anderem von RTL, Unitymedia, der Deutschen Welle, der Rheinischen Post, Axel Springer, Microsoft und dem WDR sowie der Staatskanzlei NRW Rechnung" getragen. (anw)