Informationsfreiheitsbeauftragte mahnen blockadefreies Informieren an

Häufig würden Begehren auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem Argument verweigert, es lägen Geheimnisse von Unternehmen vor, denen mit der Veröffentlichung Schaden zugefügt würde, monieren die Informationsfreiheitsbeauftragten.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland hat auf ihrer Sitzung in Kiel eine Entschließung verabschiedet, die die Argumentation mit "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" anprangert. Häufig genug würden Begehren auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem Argument verweigert, dass Geheimnisse von Unternehmen vorliegen würden, denen mit der Veröffentlichung wirtschaftlichen Schaden zugefügt würde. Eine solche Argumentation ist nach Ansicht der IFK ein Versuch der Bundes- wie Landesbehörden, sich der Forderung nach einer transparenten Verwaltung entziehen.

Aus diesem Grund hat die IFK auf ihrer gestrigen Sitzung die jeweiligen Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene aufgefordert, die gesetzlichen Regeln zu ergänzen und zu präzisieren. Denkbar sei ein Kriterienkatalog von Geheimnissen, wie er im Gentechnik- und Chemikalienrecht entwickelt wurde. "Jedes Unternehmen, das Geschäfte mit der öffentlichen Hand macht, muss damit rechnen, dass öffentliche Gelder und Interessen betroffen sind, dass also hierzu auch eine öffentliche Kontrolle stattfinden kann. So stünde es im diametralen Widerspruch zur Intention der Informationsfreiheitsgesetze, wenn Beamte und Unternehmen mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erreichen könnten, dass illegale Absprachen, Korruption oder Durchstechereien im Verborgenen blieben", betonte Thilo Weichert, der Vorsitzende der IFK.

Zwar geht die IFK davon aus, dass in Einzelfällen die Einsichtsverweigerung durch die Behörden korrekt ist. Doch angefangen bei dem verweigerten Einblick in die TollCollect-Verträge über Errichtung und Betrieb eines LKW-Mautsystems bis hin zur Ausschreibung eines lokalen Bauvorhabens würden viel zu viele Auskunftsersuchen mit der Begründung eines vorliegenden Geschäftsgeheimnisses abgewimmelt. Einen in ähnliche Richtung zielenden Vorstoß hatte im Februar der Berliner Jurist Michael Kloepfer gemacht, als er die Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz forderte.

Während die Bundesregierung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das für mehr Transparenz in der Verwaltung durch das Recht auf Akteneinsicht und auf Zugang zu amtlichen Informationen für jeden Bürger sorgen soll, eine positive Bilanz gezogen hatte, finden etliche Initiativen sich durch eine harsche Auslegung des Geheimnisvorbehaltes behindert. Auch die Definition, ab wann ein Abgeordneter öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt und seine Einkünfte unter das IFG fallen, ist umstritten.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)