Bundestag beerdigt Websperren-Gesetz

Das Parlament hat mit den Stimmen aller Fraktionen das lange umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben. Die verbesserten Erfolge beim Löschen von Kinderpornos machen Sperrmaßnahmen nach Ansicht der Abgeordneten verzichtbar.

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Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit den Stimmen aller Fraktionen das lange umkämpfte und bis Anfang 2013 befristete Zugangserschwerungsgesetz vorzeitig aufgehoben. Mit dem Beschluss (PDF-Datei) sind die mit dem Regelwerk verknüpften Vorgaben für Websperren, die das Bundesinnenministerium bereits im Februar vorigen Jahres außer Kraft setzte, endgültig Geschichte. Blockaden verzichtbar machen nach Ansicht der Abgeordneten vor allem "die verbesserten Erfolge bei den Löschbemühungen" von Kinderpornografie im Internet. Außerdem hätten die Sperren umgangen werden können. Im Interesse der Opfer müssten strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz verbannt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich während der abschließenden Lesung erleichtert, "dass wir nach intensiver Debatte zu einem richtigen Ergebnis gekommen sind". Die widerwärtigen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs müssten dauerhaft aus dem Internet entfernt und vorbehaltlos gelöscht werden. Die Politik ziehe nun die Konsequenzen aus einer intensiv geführten Auseinandersetzung zu den Wirkungen von Websperren und festige die Netzpolitik der Bundesregierung. "Löschen statt Sperren ist der richtige Weg", betonte die FDP-Politikerin. Dies habe Berlin auch in der EU durchgesetzt. In den USA habe sie sich jüngst überzeugt, dass auch dort intensiv an diesem Prinzip gearbeitet werde.

Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, forderte von Politik und Wirtschaft, die Löschbemühungen weiter zu steigern. Sachlich und fachlich überzeugt habe die Volksvertreter unter anderem die erfolgreiche Online-Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz. Sie habe mit deutlich gemacht, dass Stopp-Schilder reine Symbolpolitik darstellten. Der Klingbeil warf die Frage auf, "ob so mancher Populismus in der Debatte angebracht war". Auch beim anderen netzpolitischen Dauerbrenner, der Vorratsdatenspeicherung, müsse sich die Erkenntnis durchsetzen, dass ihre Gegner nicht generell eine effiziente Strafverfolgung verhindern wollten.

Für die Linke monierte Jörn Wunderlich, das Sperrgesetz sei "in blindwütigem Aktionismus angeblich zum Kampf gegen Kinderpornographie" erlassen worden. In seiner Fraktion sei damit schon immer die Furcht vor einer vom Bundeskriminalamt geführten Überwachungsinfrastruktur ohne rechtsstaatliche Kontrolle verbunden gewesen.

Nicht einreihen in die Befürworter des Beschlusses wollte sich Ansgar Heveling (CDU): "Ich halte den Konsens an manchen Stellen für vordergründig." Das Parlament könne so eine andere, dringend notwendige Diskussion darüber, wie sich der Staat im Internet bewegen dürfe, ausblenden. Dies erwecke den Eindruck, das Netz sei ein eingriffsfreier Raum.

Heveling erinnerte daran, dass die Kinderporno-Sperren frei gewählte Abgeordnete eines freien Parlaments beschlossen hätten. Mit Zensur habe dies nichts zu tun gehabt. Demgegenüber stehe eine Ideologie, mit der "Internet-Anarchisten" die wahre Freiheit zugrunde richten wollten. Das Zugangserschwerungsgesetz sei auch ein Lehrstück gewesen, was passiere, wenn eine Initiative in einem Zuständigkeitsgestrüpp erwachse. Am Ende habe ein gänzlich unzuständiges Ministerium die Debatte bestimmt. Insgesamt habe das Gerangel der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen in keiner Weise gedient und verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen.

Der grüne Netzexperte Konstantin von Notz warf Heveling daraufhin vor, das Thema verfehlt zu haben, weil er die Forderung nach dem Löschen ausgeblendet habe. Von Notz sprach von einem wichtigen Tag, da nun vor Straftaten keine spanischen Wände aufgebaut würden. Die Widersacher des Zugangserschwerungsgesetzes, gegen das nach wie vor eine Verfassungsbeschwerde läuft, hätten die besseren Argumente gehabt. Wer heute noch Websperren fordere, denke vermutlich auch, dass Atomkraft eine Ökoenergie sei.

Der EU-Rat hat derweil Anfang der Woche eine Entschließung (PDF-Datei) zum verbesserten Kinderschutz verabschiedet, wonach die Mitgliedsstaaten die Kooperation mit Drittländern zum Entfernen "rechtswidriger und schädlicher Internetinhalte" verstärken sollen. Es sollten weitere Meldestellen eingeführt und die Effizienz der bestehenden Beschwerdeinstitutionen erhöht werden, indem Erfolgsmodelle ausgetauscht werden. Strafverfolgungsbehörden sollen dabei unterstützt werden, die Verfahren zu verbessern, mit denen inkriminierte Webseiten ausfindig gemacht und gelöscht werden. Dazu müssten gegebenenfalls mehr und adäquatere finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt und die Ermittler besser geschult werden. (anw)