Sächsische Polizei nutzt weiter Mobilfunkdaten

Trotz einer formellen Beanstandung durch den sächsischen Datenschutzbeauftragten hat das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen die im Februar umfangreich abgefragten Handy-Daten bislang nicht reduziert.

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Trotz einer formellen Beanstandung durch den sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig hat das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen die im Februar im Rahmen einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden umfangreich abgefragten Mobilfunkdaten bislang nicht reduziert. Es seien noch keine Informationen aus den umstrittenen Funkzellenabfragen gelöscht worden, erklärte der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) in einer Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi. Dies gelte auch für die Polizeidirektion Dresden sowie die dortige Staatsanwaltschaft.

Schurig hatte in einer Untersuchung der Vorgänge im September gefordert, dass der gespeicherte Datenbestand sofort zu verringern sei. Dabei müssten vor allem die zur Strafverfolgung nicht benötigten Informationen gelöscht werden. Generell beurteilte der Datenschützer die erfolgte flächendeckende Erfassung von Handy-Daten als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.

Sächsische Polizeibehörden nutzen die Informationen dennoch weiter. Wie aus dem Bescheid Ulbigs hervorgeht, haben das LKA und eine Sonderkommission seit Sommer rund 27.000 Verbindungsdaten zusätzlich erfasst. Zugleich haben die Ermittler 14.000 weitere Bestandsdaten wie Name und Anschrift festgehalten. Offen lässt die Antwort, ob diese personenbezogenen Informationen anhand des vorhandenen Rohmaterials der Funkzellenabfragen erhoben wurden. Andere Wege zum Ermitteln der neuen Bestandsdaten erläutert der Bescheid aber auch nicht.

Zu Zwecken der Gefahrenabwehr würden die erhobenen Informationsbestände nicht in Anspruch genommen, versichert der Minister. Dies sei auch nie vorgesehen gewesen. Eine solche präventive Nutzung hatte der Datenschutzbeauftragte ebenfalls sehr kritisch gesehen. Der grüne Abgeordnete Johannes Lichdi hat angesichts des bisherigen Vorgehens der Strafverfolger und der Politik aber Zweifel, ob sich Ulbig an dieses Versprechen hält. Der Grüne moniert weiter, dass die sächsische Polizei trotz der "faktischen Rasterfahndung" nach wie vor keine Ermittlungsergebnisse vorweisen könne. (jh)