Gesichtserkennung bei Facebook: Ilse Aigner reicht Beschwerde ein

Die Vebraucherschutzministerin erklärt in einem Beschwerde-Brief an die US-Handelsaufsicht unter anderem, Facebook verletze mit seiner Gesichtserkennung das Safe-Harbor-Abkommen über den Datenaustausch zwischen Europa und den USA.

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Von
  • Jürgen Kuri

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) richtet ihre Facebook-Kritik an die US-Behörden. In einem Brief an die US-Handelskommission FTC warf sie dem weltgrößten Online-Netzwerk unter anderem vor, das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen über den Datenaustausch zwischen Europa und den USA zu verletzen.

"Für die Gesichtserkennung erstellt Facebook derzeit die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, ohne über die biometrische Erfassung klar und verständlich zu informieren", hießt es in dem Brief, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Facebook bietet seit einiger Zeit die automatische Erkennung von Freunden eines Nutzers in bei dem Netzwerk hochgeladenen Bildern an. Deutsche Datenschützer halten diese Funktion für gefährlich: Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar hat bereits rechtliche Schritte gegen die Funktion angekündigt. Nach Caspars Ansicht entspricht die Gesichtserkennung in ihrer jetzigen Form nicht europäischem und deutschem Datenschutzrecht. Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmale zu speichern und zu verarbeiten – und das auch nachträglich bei denjenigen, die bereits in die Datenbank mit biometrischen Gesichtsmerkmalen aufgenommen worden seien.

Aigner hatte bei einem Besuch bei der FTC im September dieses Jahres dafür geworben, Fragen der Netzpolitik enger abzusprechen und das Abkommen Safe Harbor stärker durchzusetzen. Dieses verpflichtet in Europa tätige US-Firmen, die dortigen Datenschutz-Standards einzuhalten. EU-Datenschützer monieren aber schon lange, dass die Vereinbarung zahnlos sei. Es gebe zu viele Verstöße gegen das Übereinkommen, meinte auch die Ministerin. Daher sollen sich deutsche Datenschutzbeauftragte künftig direkt an die FTC wenden können sollen, wenn US-Unternehmen hierzulande die Regeln missachten, meinte Aigner.

Die FTC habe Aigner bei diesem US-Besuch gebeten, mögliche Verstöße zu melden, damit die Behörde dann in den USA Ermittlungen und mögliche Sanktionen prüfen könne, erklärte ihr Sprecher Holger Eichele nun gegenüber dpa. Mit dem Brief sei die Ministerin dem jetzt nachgekommen. Der vom 22. November datierte Brief ist an FTC-Chef Jon Leibovitz adressiert.

Eine Woche nach Aigners Brief erklärte sich Facebook zu Datenschutzauflagen in den USA bereit, um FTC-Ermittlungen nach einer missglückten Änderung der Privatsphäre-Einstellungen vor zwei Jahren beizulegen. Damals waren die Standard-Einstellungen für Nutzer-Profile auf "öffentlich" geändert worden, wodurch viele Nutzer-Informationen auf einen Schlag ins Netz kamen, ohne dass es ihnen bewusst war. Jetzt verpflichtete sich Facebook, vor Änderungen immer eine Bestätigung der Nutzer einzuholen – was auch Aigner fordert. Von Facebooks Gesichtserkennung, über die sich Aigner nun offiziell beschwert, war in der Vereinbarung mit der FTC allerdings nicht explizit die Rede.

Aigner bemängelte in ihrem Brief an die FTC zudem, dass Facebook nicht klar und verständlich darüber informiere, dass die Firma Informationen über besuchte Webseiten 90 Tage lang speichere. Dies sei nichts anderes als das Bilden eines Profils. Insbesondere beim Jugendschutz verletze Facebook geltende Richtlinien, hieß es weiter. Die deutsche Ministerin ist schon länger als scharfe Kritikerin von Facebook bekannt, hat in ihren Aktionen aber nicht immer eine glückliche Hand bewiesen – so stieß etwa ihre Drohung, ihr Facebook-Profil zu löschen, sollte Facebook nicht beim Datenschutz nachbessern, eher auf Amüsement. (mit Material von dpa) / (jk)