Cottbus verabschiedet sich von Wahlcomputern

Die Risiken seien bei dem Beschluss über Einsatz von Wahlcomputern nicht bekannt gewesen, heißt es in Cottbus; ein Mietkaufvertrag war nach dem Nedap-Hack sowie vom CCC aufgezeigten Sicherheitslücken nicht vollzogen worden.

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  • Richard Sietmann
Die Stadt Cottbus beabsichtigt, auf den geplanten Kauf von 74 bislang gemieteten Wahlcomputern zu verzichten. Wie die Berliner Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wollen die Stadtverordneten am kommenden Mittwoch einen entsprechenden Beschluss vom September 2006 revidieren.
Die Stadtverwaltung hatte die Nedap-Geräte des Typs ESD1 erstmals zur Bundestagswahl 2002 eingesetzt und seinerzeit von der Stadt Köln zur Verfügung gestellt bekommen; bei den nachfolgenden Wahlen wurden sie von der Herstellerfirma gemietet. Für insgesamt 270.000 Euro sollten die gebrauchten Geräte bis 2010 per Mietkauf ins Eigentum der Stadt übergehen. Aufgrund der durch den Nedap-Hack Anfang Oktober 2006 sowie der durch den Chaos Computer Club anlässlich der Oberbürgermeisterwahl am 22.10.2006 aufgezeigten Sicherheitslücken war der Abschluss des Vertrages jedoch nicht vollzogen worden. Den Wahleinspruch des Cottbusser Software-entwicklers Thomas Langen gegen die Oberbürgermeisterwahl hatte der Wahlprüfungsausschuss allerdings zurückgewiesen.
Die Risiken seien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Mietkaufvertrag im September nicht bekannt gewesen, heißt es nun in der Beschlussvorlage (PDF) zur Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar. Die Wahlgeräte seien inzwischen vom Eigentümer abgeholt worden. "Rechtzeitig vor dem Wahltermin" der nächsten regulären Wahl 2008 werde "zu entscheiden sein, ob diese Wahl in Cottbus wieder mit elektronischen Wahlgeräten durchgeführt wird".
In den insgesamt 3507 Stimmbezirken des Landes Brandenburg kamen bisher 147 Wahlcomputer zum Einsatz, neben Cottbus in Hennigsdorf (28), Teltow (16), Neuenhagen (12), Fredersdorf-Vogelsdorf (9), Hoppegarten (8) und Trebbin (4).
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
  • Obskure Demokratie-Maschine, Sind Wahlcomputer manipulationssicher?, c't 20/06, S. 86
  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
  • Naive E-Wähler, Rechtliche und technische Probleme bei Wahlcomputern in Deutschland, c't 15/06, Seite 104
  • Der Stift-Kompromiss, Das Hamburger Landeswahlamt propagiert fürs Voting den digitalen Wahlstift, c't 6/06, S. 90
  • "Der schleichende Verfall der öffentlichen Kontrolle", Der 22C3 diskutiert über Wahlen per Internet und E-Voting, c't 2/06, S. 20
  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
  • Dreimal drücken – fertig?, E-Voting-Großeinsatz bei der Bundestagswahl, c't 19/05, S. 54
  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /