Bundesrat besiegelt Aus für Websperren

Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr darüber hinaus die Visa-Warndatei sowie das neue Geldwäschegesetz durchgewunken.

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Endgültig gestoppt: Stoppschild

(Bild: BMFSFJ (Entwurf))

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr mehrere Gesetze abgesegnet, mit denen unter anderem Sperrbefugnisse im Web getilgt sowie Visum-Missbrauch und Geldwäsche besser verhindert werden sollen. So wurde das Zugangserschwerungsgesetz von 2009 aufgehoben, was der Bundestag Anfang Dezember mit breiter Zustimmung beschlossen hatte. Damit sind die Vorgaben für Websperren im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsbilder, die mit dem lange umkämpften Regelwerk verknüpft waren, endgültig Geschichte. Statt auf Blockaden setzt die Politik auf das verstärkte Löschen von Kinderpornographie direkt an der Quelle. Über die Erfolge soll die Bundesregierung dem Parlament von 2013 an Bericht erstatten.

Die Länderkammer hat darüber hinaus das Gesetz zum Aufbau einer Visa-Warndatei durchgewunken. Das rund 6,9 Millionen Euro teure System soll anschlagen, wenn Hinweise auf Missbrauch mit Aufenthaltsgenehmigungen bestehen. Opposition und Datenschützer bemängeln, dass die Datenbank nicht erforderlich sei. Als besonders problematisch sehen sie den geplanten Abgleich mit der Anti-Terror-Datei sowie künftig auch mit dem im Raum stehenden Neonazi-Register an.

Der Bundesrat stimmte zudem dem Gesetz zur besseren Geldwäscheprävention zu, das ebenfalls vor zwei Wochen durch den Bundestag gegangen war. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten sich zunächst auf Änderungen verständigt, wonach bei E-Geld-Beträgen bis zu 100 Euro pro Monat die anfangs vorgesehene generelle Identifizierungspflicht für Käufer von Prepaid-Zahlungskarten entfallen soll.

In den letztlich abgesegneten, noch einmal überarbeiteten Korrekturen von Schwarz-Gelb heißt es, dass die E-Geld-Agenten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung dieser Grenze sicherstellen müssen. Es sei zu verhindern, dass das ausgegebene E-Geld mit anderen Karten oder Konten technisch verbunden werden könne. Zudem dürfe sich ein Rücktausch gegen Bargeld nur auf einen Wert von 20 Euro oder weniger beziehen. (jh)