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Die meisten Probleme bei Breitbandanschlüssen entstehen am Anfang und am Ende eines Vertrags. Besonders kritisch ist der Wechsel von einem Anbieter zum anderen. Geht man die Planung rechtzeitig und systematisch an, lassen sich viele Schwierigkeiten schon im Vorfeld vermeiden. Eine Garantie für einen problemlosen Wechsel gibt es allerdings nicht.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Bei der c’t-Redaktion laufen zahlreiche Kundenbeschwerden auf. Wir haben diese gesammelt und ausgewertet und dabei immer wiederkehrende Muster erkannt. Daraus haben wir einen Leitfaden erstellt, wie sich viele Probleme umgehen lassen. Durch einen Wechsel lässt sich viel sparen. Denn die Breitbandanbieter tun sich schwer damit, fallende Preise an ihre Bestandskunden weiterzugeben. Wer einmal einen Vertrag abgeschlossen hat, behält die Konditionen in der Regel so lange, bis er selbst aktiv wird. Potenzielle Neukunden hingegen erhalten immer wieder verlockende Angebote inklusive attraktiver Hardware und günstiger Zusatzleistungen. Kunden, die ihrem Anbieter schon seit Jahren treu die Stange halten, bezahlen im Vergleich oft überhöhte Preise bei geringerer Leistung. Will man von den Neukunden-Vorteilen profitieren, muss man in vielen Fällen den Anbieter wechseln, denn auch auf Nachfrage räumen viele Anbieter ihren Altkunden keine Neukunden-Konditionen ein.

Der Wechsel hat allerdings seine Tücken. Die meisten Probleme entstehen bei Beginn oder Ende eines Vertrags. Bei einem Auftrag sollte man daher mit Bedacht vorgehen, um mögliche Fehlerquellen auszuschließen. Mit Vertragsangelegenheiten sind auch zahlreiche juristische Fragestellungen verknüpft. Mehr dazu lesen Sie im Bericht ab Seite 112 . In diesem Artikel untersuchen wir die praktischen Fragen, wie man den Anbieter optimal wechseln kann, ohne in eine der zahlreichen Fallen zu laufen, die das komplexe Prozedere beim Anschlusswechsel bereithält.

Wenn beim Anschlusswechsel etwas schiefgeht, ist nicht immer der Anbieter schuld. Manchmal sabotiert auch der Kunde unwissentlich seinen eigenen Auftrag. Oft entstehen die Probleme durch Zeitnot, wenn man auf den letzten Drücker eben noch schnell kündigen will, bevor eine Frist abläuft.

Zunächst einmal muss der wechselwillige Kunde feststellen, wann er aus dem alten Vertrag herauskommt. Hat man zu Beginn eine Laufzeit vereinbart, die sich immer wieder um ein Jahr verlängert, gibt es nur einen Stichtag im Jahr, zu dem die Kündigung möglich ist. Und rechtzeitig vor diesem Stichtag muss die Kündigung ausgesprochen werden. Die Frist dafür beträgt in Deutschland für Privatkunden maximal drei Monate. Verpasst man diese, und sei es nur um einen Tag, wird die Kündigung erst zum nächsten Stichtag wirksam, meist also ein Jahr später.

Wann der Stichtag ist, ist oft gar nicht so leicht festzustellen. Wer seine Unterlagen gut organisiert ablegt, findet möglicherweise sogar noch die ursprüngliche Auftragsbestätigung für den Breitbandanschluss, den er aktuell nutzt. Aber ob das Unternehmen die Laufzeit ab der Auftragsbestätigung oder ab der Schaltung des Anschlusses berechnet, verrät dieses Dokument nicht. Und möglicherweise hat sich die Laufzeit irgendwann im Laufe der Jahre verlängert, beispielsweise durch den Umstieg auf eine andere Bandbreite oder das Zubuchen einer Option. Die Breitbandanbieter nutzen jede Chance, die Vertragslaufzeituhr wieder auf null zu stellen, sodass der Kunde erneut bis zu zwei Jahre dabei bleiben muss – und natürlich verändert sich dadurch auch der Stichtag.

Den vollständigen Artikel finden Sie in c't 2/2012.

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Anschlusswechsel

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(uma)