Berliner Polizei rasterte millionenfach Handy-Daten

Strafverfolger in der Hauptstadt haben in den vergangenen Jahren auf der Suche nach Brandstiftern und politisch motivierten Straftätern weit mehr Mobilfunkdaten abgefragt, als bisher bekannt. CDU-Politiker rechtfertigen die Maßnahme.

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Die Berliner Polizei hat in den vergangenen Jahren auf der Suche nach Brandstiftern und politisch motivierten Straftätern weit mehr Mobilfunkdaten abgefragt als bisher bekannt. Bei einschlägigen Aktionen seien in 357 Fällen rund 4,2 Millionen Verbindungsdaten ausgewertet worden, erklärte die Vizepräsidentin der Berliner Polizei, Margarete Koppers, Berichten zufolge im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag. Rund 1,7 Millionen Datensätze würden noch aufbewahrt, während der Rest mittlerweile gelöscht worden sei. Die Betroffenen seien nicht informiert worden.

Insgesamt gehen die Maßnahmen weit über die flächendeckende Erfassung von Mobilfunkdaten anlässlich einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden im Februar 2011 hinaus. Die dortige Polizeidirektion hatte per Funkzellenabfrage 138.630 Verbindungs- und Standortinformationen erhoben, das Landeskriminalamt parallel knapp 900.000 "Verkehrsdaten", 257.858 Rufnummern und 40.732 Bestandsdaten mit Namen und Anschrift von Mobilfunkteilnehmern. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig befand im Herbst, dass das Vorgehen unverhältnismäßig und so rechtswidrig gewesen sei.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft gehört die Auswertung von Mobilfunkdaten seit Jahren zu den normalen Ermittlungsmethoden und wird nur bei schweren Straftaten angewendet. Es werde eingegrenzt, wer sich zum entsprechenden Zeitpunkt am Tatort befunden habe. Koppers wusste nicht zu berichten, ob die Zahlen der Erfassung von Handy-Daten bereits vollständig sind. Zur Ergreifung von Straftätern sollen die Abfragen bislang nicht in entscheidendem Maße beigetragen haben.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität fordert im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die Ermittlungsbehörden müssten jetzt genau darlegen, ob es für die Überprüfungen jeweils eine richterliche Anordnung gegeben habe. Anschließend sei zu bewerten, inwiefern die Maßnahme angesichts der aufzuklärenden Tat als verhältnismäßig einzustufen sei oder ob die Polizei "mit Kanonen auf Spatzen" geschossen habe.

Innensenator Frank Henkel (CDU) betonte, es sei alles "streng nach Recht und Gesetz abgelaufen". Autobrandstiftung sei eine schwere Straftat, die nicht bagatellisiert werden dürfe. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hielt die Abfragen für nachvollziehbar. Dass auch Mobilfunkverbindungen Unbeteiligter in die Rasterung einbezogen würden, müsse man in Kauf nehmen. Der Berliner Koalitionspartner SPD sieht die Sache skeptischer. Der Rechtspolitiker Sven Kohlmeier unterstrich gegenüber dem Tagesspiegel, dass bei einem solchen Eingriff in die Grundrechte eine gründliche Abwägung erfolgen müsse (vbr)