Medienforscher sieht Meinungsmacht bei Google problematisch

Auf die Betreiber von Suchmaschinen könnten bald neue Regulierungsauflagen rund um die Themen Transparenz von Links, Zugangsoffenheit und Marktbeherrschung zukommen.

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Auf die Betreiber von Suchmaschinen könnten bald neue Regulierungsauflagen rund um die Themen Transparenz von Links, Zugangsoffenheit und Marktbeherrschung zukommen. Diese Felder nannte zumindest Wolfgang Schulz, Direktor des staatsorientierten Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung in Hamburg, als Beispiele für aktuelle rechtliche Problemzonen. "Suchmaschinen haben eine extreme Bedeutung für das Auffinden von Inhalten, gleichzeitig herrscht eine große Marktkonzentration vor", erläuterte Schulz den Ansatz für eine aktuelle Betrachtung seines Hauses zu Anforderungen des geltenden Rechts an Suchmaschinen am heutigen Donnerstag auf den Münchner Medientagen. Zudem würden die viel genutzten Navigationshilfen auch als Recherchemedium immer mehr an Bedeutung gewinnen, ohne dass viele Journalisten dabei eine besondere Kompetenz an den Tag legen würden. Sein Institut habe daher einige Probleme "mal auf die Tagesordnung setzen wollen", auch wenn es eine Notwendigkeit für staatliches Eingreifen noch nicht gebe.

Verstärkte Streitigkeiten erwartet Schulz etwa bei der Beurteilung von Rankingpositionen einzelner Firmen oder Organisationen, da hier die Frage der "Diskriminierung bestimmter Seiten" wichtiger werden könnte. Die Anbieter wären in dieser Angelegenheit allerdings ziemlich frei und könnten letztlich selbst aufgrund ihrer angewandten Techniken bestimmen, wer an welcher Position in Ergebnislisten aufgeführt werde. Ein Recht auf einen "chancengleichen Zugang" wie etwa im Rundfunk gebe es nicht, führte Schulz aus. Er schlug die Einrichtung neutraler Schlichtungsstellen vor, falls sich die Auseinandersetzungen rund um die Top-Positionen verschärfen sollten.

Da Suchmaschinen inzwischen "wichtige Faktoren in der Kommunikation" seien, müsse man auch ihren "Umgang mit der Meinungsmacht" im Auge behalten. Als Vergleich zog der Medienforscher erneut den Rundfunkbereich heran, wo rechtliche Beschränkungen für Firmen vorgesehen seien, wenn ein Sender 25 Prozent Marktmacht habe oder eine marktbeherrschende Stellung auf einem benachbarten Markt halte. Google habe dagegen laut konservativen Zahlen aus dem vergangenen Jahr eine Reichweite in Deutschland von rund 85 Prozent, gab Schulz zu bedenken. "Rechtlich relevant" sei diese "markstarke Stellung" beim Suchmaschinenprimus zwar hierzulande nicht, da höchstens das Kartellrecht greife. Schulz warf aber die Frage auf, ob die "Rundfunkfixiertheit" sinnvoll sei, wo die Angebote von Google und Co. doch immer wichtiger für Meinungsbildung seien.

Journalistische Arbeit im eigentlichen Sinne würden Suchmaschinen zwar noch nicht betreiben, durchaus aber ein "Interpretationsangebot der Realität" liefern, betonte der Medienrechtler. Die Notwendigkeit einer schärferen Regulierung hängt seiner Meinung nach somit von einem "funktionierenden Wettbewerb" ab, da die Meinungsmacht generell auch ohne staatliche Eingriffe am besten durch den Druck der Konkurrenz beschränkt werden könnte. Gleichzeitig legte Schulz den Suchmaschinenbetreibern eine verstärkte Selbstregulierung in diesem Bereich ans Herz, indem er von der Bedeutung der Ausarbeitung und Einhaltung "berufsethischer Regeln" sprach.

Als einen ersten großen Erfolg betrachtet Schulz in diesem Sinne die Einigung führender deutscher Suchmaschinenbetreiber auf einen umfangreichen Verhaltenskodex etwa für das Ausfiltern indizierter Inhalte oder die Offenlegung bezahlter Links. Rein rechtlich wäre es hierzulande etwa möglich, die gekauften Verweise bestimmter religiöser oder politische Institutionen nicht zu kennzeichnen, erläuterte Schulz. Die über die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) eingegangene Selbstverpflichtung gehe aber darüber hinaus und schlösse so die Gesetzeslücke. Derartige Initiativen zeigen laut Schulz, dass die Betreiber hierzulande ihre "Verantwortung angenommen" hätten. Von den USA aus würde der von ihm und der Bertelsmann-Stiftung mit angeregte Kodex zwar "merkwürdig angesehen". Der Medienrechtler geht aber trotzdem davon aus, dass "wir damit einen Schritt weiter als die anderen sind."

Yuri Narciss, Marketingmanager bei Google Deutschland, wehrte sich in der anschließenden Diskussion dagegen, den Stempel des "gemütlichen Monopolisten" aufgedrückt zu bekommen. Nicht nur sei die Konkurrenz mit Yahoo, Microsoft "und vielen kleinen Wettbewerbern" stark. Selbst habe man zudem innovative Dienste wie Google Earth oder eine Wissenschaftssuche eingeführt. Zugleich verwies er darauf, dass "alle Rankings über Algorithmen gelöst würden", die "neutrale Maschine" also über Positionierungen entscheide, nicht der Mensch. Er räumte aber ein, dass eine "kleine Redaktion" etwa die gegen die Gesetze eines Landes verstoßenden Inhalte manuell herausfiltere. Dies seien aber "sehr, sehr wenige".

Auch die Deutschlandmanagerin von MSN, Dorothee Ritz, konnte mit den Schulzschen Überlegungen rund um Meinungs- und Marktmacht wenig anfangen. "Das Informationsangebot war noch nie so groß wie heute", verwies sie auf die Segnungen des Internet. Früher sei die Kanalisierung des Wissens und die Meinungsmache viel stärker gewesen. Der Dominanz Googles hofft die Microsoft-Vertreterin ferner mit der Einbindung von Suchfunktionen in den Desktop sowie in Applikationen wie Chat oder E-Mail Herr zu werden. Sie sieht für die Redmonder die "große Chance", über die "nahtlose Nutzerführung" innerhalb der Microsoft-Domänen gegen den Vorreiter aus dem Silicon Valley zu punkten. (Stefan Krempl) / (jk)