Motorola setzt Vertriebsverbot für iPhones und iPad durch

Schlappe für Apple: Das Landgericht Mannheim hat eine neue Verfügung gegen den iPhone-Hersteller erlassen – und Motorola setzt ein zuvor erwirktes Verkaufsverbot gegen ältere iPhones durch.

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Im Patentstreit mit Motorola hat Apple am Freitag erneut eine empfindliche Niederlage erlitten und musste zudem bestimmte iPhone- und iPad-Modelle aus seinem deutschen Online-Store entfernen. Während das Landgericht Mannheim eine Verfügung gegen den iCloud/MobileMe-Push-Dienst für E-Mails und die darauf zugreifenden Geräte erließ, hat Motorola ein im Dezember vom selben Gericht erlassenes Verkaufsverbot gegen ältere iPhones und UMTS-iPads durchgesetzt. Die betroffenen Geräte sind im Einzelhandel weiter erhältlich, nur Apple selbst darf sie online vorerst nicht mehr vertreiben. [Update: Inzwischen hat Apple mitgeteilt, die Aussetzung des Verkaufsverbots erwirkt zu haben.]

Auch das am Freitag neu ergangene Urteil richtet sich nur gegen das Unternehmen Apple Sales International in Irland, das den Online-Store von Apple in Europa betreibt. Das Urteil ist nach Angaben des Patent-Experten Florian Müller vorläufig vollstreckbar. Motorola muss in diesem Fall Sicherheiten in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen. Apple kündigte an, gegen das Urteil des Landgerichts vorzugehen.

In dem neuen Streit gehe es um das Europäische Patent 0847654 (B1), berichtet Müller. Das Patent beschreibt ein System, mit dem verschiedene über ein Funknetz verbundene Geräte (im konkreten Fall: Pager) auf einem Stand gehalten werden können. Motorola argumentiert, Apple verstoße mit dem E-Mail-Pushservice der iCloud und den angeschlossenen Geräten gegen dieses Patent. "Apple ist der Auffassung, dass dieses alte Pager-Patent ungültig ist", sagte ein Unternehmenssprecher in London auf Anfrage. Er bekräftigte, dass Apple gegen das Urteil vorgehen wolle. Wie es aus Beobachterkreisen hieß, gilt auch eine Software-Lösung als denkbar: Apple könnte dann den E-Mail-Pushservice für deutsche Kunden deaktivieren, die Geräte aber weiter verkaufen.

Unterdessen hat Apple infolge einer anderen Entscheidung des Landgerichts Mannheim die iPhone-Modelle 3GS und 4 sowie die UMTS-iPads am Freitag aus seinem deutschen Online-Store entfernt. Den bisher verfügbaren Informationen zufolge geht dies auf ein Urteil vom Dezember 2011 zurück, das den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland untersagt. Motorola hatte dabei ein Technik-Patent ins Feld geführt (Europäische Patentnummer 1010336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört.

"Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden", sagte ein Apple-Sprecher der dpa zu diesem Fall. Apple gehe gegen die Verfügung vor, weil Motorola es mehrfach abgelehnt habe, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren. Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents Konkurrenten zu fairen Konditionen (FRAND) zugänglich zu machen. (bsc) / (vbr)