Apple entfernt Klausel aus iBooks-Lizenzvereinbarung

In seiner uneingeschränkten Formulierung legte die ursprüngliche Bestimmung den Verdacht nahe, Apple würde Anspruch auf die mit dem Autorenwerkzeug erstellten und veröffentlichten Inhalte erheben.

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Bei der Vorstellung seiner Software iBooks und iBooks Author, einem Autoren-Werkzeug zum Erstellen von digitalen (Lern-)Inhalten, hatte Apple eine Lizenzvereinbarung (End User Licence Agreement, EULA) vorgegeben, die offenbar weitreichende Ansprüche des Herstellers begründet: Apple betonte darin, dass Bücher, die mit dem kostenlosen iBooks Author erstellt wurden, nur im iBookstore verkauft werden dürften. Das hatte bei Fachleuten aus der Presse und Rechtsexperten zu massiver Kritik geführt. In seiner uneingeschränkten Formulierung ließ das ursprüngliche Agreement den Verdacht aufkommen, Apple würde einen Anspruch auf die veröffentlichten Inhalte erheben.

Mit dem nun veröffentlichten iBook Author 1.0.1 wurde die umstrittene Vereinbarung geändert. Dabei hat Apple konkretisiert, dass es dem Unternehmen nur darum gehe, die Exklusivität des iBook-Formats zu wahren. Der Inhalt selbst – Text, Bilder und Daten des Anwenders – dürfen in anderen Formaten uneingeschränkt weitergegeben werden.

Das Authoring-Werkzeug für interaktive Bücher erinnert in Oberfläche, Bedienung und Layout stark an die Textverarbeitung Pages aus Apples Software-Paket iWork. Nach ersten Eindrücken eignet sich das Programm aber nicht nur zum Erstellen von Schul- oder Textbüchern. Prinzipiell könnte man mit der Software auch E-Magazine gestalten, ähnlich Adobes Publishing Suite. iBooks Author könnte man also auch als Frontalangriff auf Adobe werten, das viel Geld für seine Software verlangt. (uh)