Landgericht Düsseldorf: Kein Verbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1N

Apple ist mit einem weiteren Verbotsantrag gegen das koreanische Tablet gescheitert. Das Galaxy 10.1N unterscheide sich ausreichend vom iPad, befand das Gericht.

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Apple ist mit seinem Versuch gescheitert, auch den Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N verbieten zu lassen. Das im Vergleich zum Vorgängermodell 10.1 abgeänderte Design unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne, befand das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag.

Durch die Änderungen der Koreaner bestehe keine Verwechslungsgefahr mehr, das Modell 10.1N sei eine eigenständige Weiterentwicklung. Die Gefahr einer Rufausbeutung des iPad – durch Anlehnung an das Geschmacksmuster – bestehe nicht mehr, sagte das Gericht. Die Prozesse in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts der Konzerne.

Anfang Februar war Apple mit einem Verfügungsantrag gegen das Galaxy Tab 10.1N sowie das Galaxy Nexus vor dem Landgericht München gescheitert. Hierbei ging es um ein Patent zu einer Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte. Das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab bleibt dagegen bestehen.

Unterdessen berichtet die Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg, dass Apple in San Jose ein weiteres Patentverfahren gegen Samsung angestrengt hat. Details dazu liegen derzeit noch nicht vor. (mit Material von dpa) / (bsc)