Britisches Gericht ebnet den Weg für Netzsperre gegen Pirate Bay

Das oberste britische Zivilgericht hat geurteilt, dass die Torrent-Seite und ihre Nutzer in großem Stil Urheberrechtsverletzungen begehen. In einem zweiten Schritt droht nun die Blockade der Filesharing-Plattform.

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Die Betreiber der berühmt-berüchtigten Torrent-Seite The Pirate Bay und ihre Nutzer machen sich nach Ansicht des obersten britischen Zivilgerichts der Urheberrechtsverletzung schuldig und sind dafür haftbar zu machen. Die Betreiber der Filesharing-Plattform ermunterten ihre Anwender geradezu zu Copyright-Verstößen, schreibt Richter Richard David Arnold in dem am Montag ergangenen Beschluss des Londoner High Courts. Die Macher der Torrent-Suchmaschine ergriffen darüber hinaus trotz der bereits gegen sie ergangenen Urteile keinerlei Maßnahmen, Copyright-Verletzungen zu verhindern.

Neun britische Plattenfirmen, darunter EMI, Sony Music und Warner Music sowie das zu Universal gehörende Label Polydor. hatten gegen die Provider British Sky Broadcasting (BSkyB), BT, Everything Everywhere, TalkTalk, Telefónica und Virgin Media geklagt. Sie fordern eine gerichtliche Anordnung, dass die sechs Unternehmen ihren Kunden den Zugang zur Piratenbucht verwehren. Darüber soll in einem zweiten Verhandlungsschritt voraussichtlich im Juni entschieden werden.

Nach der klaren Ansage vom Montag gehen viele Beobachter davon aus, dass Arnold die beantragte Blockade auch tatsächlich anordnen wird. Für eine Sperrungsverfügung spricht auch, dass der High Court im vergangenen Sommer bereits BT und in Folge weitere britische Provider dazu verdonnert hat, ihren Kunden den Zugang zu Usenet-Suchmaschine Newzbin zu erschweren. Die betroffenen Anbieter haben gegen die Auflagen keine Berufung eingelegt. Auch BSkyB und Virgin Media haben bereits angekündigt. einer möglichen gerichtlichen Sperrverfügung gegen Pirate Bay Folge leisten zu wollen.

Die britische Politikwissenschaftlerin Monica Horten verweist in ihrem Blog darauf, dass der Fall einen Vorgeschmack auf ähnliche Verfahren gebe, die mit dem umkämpften Anti-Piraterie-Abkommen ACTA international hoffähig werden könnten. So sei das aktuelle Urteil in Abwesenheit sämtlicher Beklagter ergangen, da die Provider nicht vor Gericht erschienen seien. Für Verfahren wegen Rechtsverletzungen "ohne Anhörung der anderen Seite" sehe ACTA für die Justizbehörden der angeschlossenen Länder die Befugnis vor, auf Antrag hin rasch einstweilige Verfügungen auszusprechen. (vbr)