Bayern bringt Gesetzentwurf gegen "Killerspiele" in den Bundesrat ein

Ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch (StGB) soll Herstellung, Handel und Bezug von Computerspielen verbieten, die eine Beteiligung an dargestellten "grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten" ermöglichen.

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Von
  • Peter König

Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 16. Februar mit der bayerischen Gesetzesinitiative zu einem Verbot von so genannten Killerspielen. Die Vorlage steht unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" als 17. Tagesordnungspunkt auf der Agenda der 830. Sitzung des Bundesrats. Ziel des Vorstoßes sei es, "die Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor den negativen Einflüssen jugendgefährdender Medien insbesondere so genannter Killerspiele" zu verbessern, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfs (PDF-Datei).

Der Gesetzesantrag (PDF-Datei) sieht einen neuen Paragraph 131a für das Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dieser Paragraph definiert "virtuelle Killerspiele" als "Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen". 131a soll Paragraph 131 ergänzen, in dem lediglich von "Gewaltdarstellungen" die Rede ist. Anders als bei der reinen Darstellung steige der Spieler bei brutalen Computerspielen als "dominant Handelnder intensiver in das fiktive Geschehen ein, als dies etwa bei passiv beobachtenden Zuschauern oder Lesern der Fall ist", halten die Verfasser fest. Die aktive Übernahme der Rolle eines rücksichtslosen brutalen Kämpfers fördere geradezu die Akzeptanz von gewaltlegitimierenden Verhaltensmustern.

Wer solche Spiele herstellt, verbreitet, veröffentlicht, anbietet, anpreist, bezieht oder vorrätig hält, soll deshalb in Zukunft mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden können. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, das so genannte "Erzieherprivileg" (Absatz 4 des Paragraphen 131 im Strafgesetzbuch) zu entfernen: Dieses nimmt Erziehungsberechtigte vom Verbot aus, Minderjährigen Gewaltdarstellungen zugänglich zu machen. Nach Ansicht der Autoren des neuen Gesetzentwurfs bestehe dafür kein legitimes Bedürfnis, weshalb der Absatz ersatzlos gestrichen werden soll.

Nicht-virtuelle "Killerspiele" wie Paintball oder Gotcha, "die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird", will der Entwurf zur Ordnungswidrigkeit erklären – wer solche Veranstaltungen ausrichtet, daran teilnimmt oder dafür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt, soll mit einer Geldbuße belegt werden. Weitere Änderungen sieht der Gesetzentwurf beim Jugendschutzgesetz vor, zudem stellt er strengere Anforderungen an die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK). Der bisherige Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes soll von 50.000 auf 500.000 Euro ausgeweitet werden.

Die Verfasser räumen ein, dass einzelne Auswirkungen von Gewaltspielen zwar noch umstritten seien, sie berufen sich aber auf "den heutigen Forschungsstand", nach dem insbesondere keine begründeten Zweifel daran bestünden, dass der Kontakt mit derartigen Medien die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich berge, die sich schädlich auf die Gemeinschaft auswirken könne. Ein "Killerspiel"-Verbot ist in Deutschland allerdings umstritten: Laut Umfragen lehnt die Mehrheit der deutschen Internet-Nutzer ein solches Verbot ab, in der Gesamtbevölkerung gibt es aber offenbar einen Konsens über eine Verschärfung der Gesetze. Hinsichtlich der Umsetzung der Gesetzesänderungen haben sich die Verfasser ebenfalls Gedanken gemacht: "Insbesondere werden durch ein Verbot die Handlungsmöglichkeiten gegenüber Internet-Providern gestärkt."

Siehe zu dem Thema auch: