Bundesrat verlangt Ausweitung der Neonazi-Datei

Die Länderkammer moniert, dass dass Vorhaben einer "Verbunddatei Rechtsextremismus" die Belange des Verfassungsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Im Bundestag gibt es dagegen viel Zustimmung.

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Der Bundesrat moniert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine "Verbunddatei Rechtsextremismus" die Belange des Verfassungsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgesehenen Änderungen gingen nicht weit genug, um das neue Nachrichtendienstliche Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern (NADIS) "als umfassendes Analyseinstrument zu nutzen". So werde das geheimdienstliche Register weiter hauptsächlich als Instrument für Aktenhinweise gesehen, nicht als "multimediale Datei". Trotz erweiterter Speichermöglichkeiten zum Rechtsextremismus fehlten Informationen, die erforderlich seien, um Netzwerkstrukturen übergreifend erkennen zu können.

In der am Freitag beschlossenen Stellungnahme spricht sich der Bundesrat zudem dafür aus, dass staatliche Berechtigungsstellen vor der Erteilung von Waffenscheinen auch bei den Verfassungsschutzbehörden nachfragen müssen. Weitergehende Rufe des Innenausschusses, den Entwurf "zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus" zu verbessern, lehnten die Länderchefs ab. So konnten sie sich etwa nicht dafür erwärmen, neben "gewaltbezogenen" Neonazis auch "gewaltbereite oder gewaltbefürwortende Rechtsextremisten" einzubeziehen. Die Plenarversammlung lehnte auch verlängerte Speicherfristen für Daten über Neonazis ab.

Im Bundestag erhielt das geplante Instrument in der 1. Lesung am Donnerstag vergleichsweise viel Zuspruch. Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bezeichnete das Vorhaben als unerlässliche Reaktion auf die von Neonazis begangene Mordserie der vergangenen Jahre. Es sei aber nötig, "differenziert abzuwägen", um im Kampf gegen die Feinde der Demokratie nicht "einen Millimeter an Freiheitsrechten preiszugeben". Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach bezeichnete die Datenbank als "wichtigen Baustein, um eine Mauer zu errichten gegen politischen Fanatismus". Zugleich drängte er erneut auf eine rasche Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Damit könne einfacher die Frage beantwortet werden, ob es sich um Einzeltäter oder ein ganzes Netzwerk gehandelt habe.

Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen, bezeichnete die vorgesehene Datei als "nicht grundsätzlich unzulässig". Sie müsse aber "aufs Strengste" beschränkt werden. Vertreter der Linken lehnten den Vorstoß dagegen entschieden ab. Die Datenbank "verstößt gegen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Geheimdiensten", erklärte Ulla Jelpke. (anw)