Wirtschaftsministerium: Sorgen wegen Softwarepatenten sind unnötig

Die Bundesregierung teilt die Ängste mittelständischer Unternehmen und freier Entwickler vor der Position des EU-Rates zur EU-Softwarepatentrichtlinie nach wie vor nicht.

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Die Bundesregierung teilt die Ängste mittelständischer Unternehmen und freier Entwickler vor der heftig umstrittenen Position des EU-Rates zur EU-Softwarepatentrichtlinie nach wie vor nicht. Mit der Direktive "wollen wir und andere Mitgliedstaaten gerade eine mögliche schleichende Ausweitung der Patentierung etwa auf Geschäftsmethoden ohne jeglichen Technikbezug oder auf nicht erfinderische Computerprogrammlösungen verhindern", lautet die Aussage in standardisierten Schreiben, welche das Bundeswirtschaftsministerium momentan an Betroffene verschickt. Diese hatten im Vorfeld der entscheidenden Sitzung des Wettbewerbsrates vor anderthalb Wochen den Hausherren, Wolfgang Clement, in persönlichen Schreiben gebeten, sich entsprechend der einstimmigen Weisung des Bundestags in Brüssel gegen den wackeligen Standpunkt des EU-Rates einzusetzen.

In den Antwortbriefen heißt es nun beruhigend, "dass sie sich keine Sorgen um Ihre wirtschaftliche Entwicklung machen müssen, jedenfalls nicht wegen der Richtlinie". Einige der vorgebrachten grundlegenden Befürchtungen würden "häufig auf Missverständnissen" basieren. So werde der Patentschutz für Software etwa keineswegs neu in Europa eingeführt und es würden auch keine US-amerikanischen Verhältnisse drohen, wie ein Bericht für das EU-Parlament kürzlich noch einmal warnte. Das Wirtschaftsministerium stützt damit die Praxis des Europäischen Patentamtes, kunstvoll als Patente auf "computerimplementierte Erfindungen" beschriebene Monopolansprüche zu vergeben. Diese reibt sich aber stark mit dem Europäischen Patentübereinkommen, das Schutzansprüche auf Computerprogramme "als solche" nicht zulässt.

Dementsprechend rechnet das Wirtschaftsministerium damit, dass die Regelungen der Richtlinie in dieses grundsätzliche Regelwerk zur Patenterteilung in Europa eingehen dürften und es dort zu Änderungen kommen würde. Technischen Charakter wird man im Zweifel nach Ansicht des Ministeriums etwa auch Verfahren zur zeit- oder speicherplatzsparenden Anordnung von Daten zusprechen können beziehungsweise müssen.

Am Ratstext selbst findet die Bundesregierung nur noch "die ein oder andere Formulierung" höchstens "verbesserungsfähig". Deshalb "wird sich die Bundesregierung im weiteren Rechtsetzungsverfahren in Brüssel erneut für einen konkreter gefassten Technikbegriff und ein möglichst umfassendes Interoperabilitätsprivileg einsetzen", heißt es in den Schreiben im Namen Clements. Damit wähnt sich die Regierung "in Übereinstimmung mit dem Deutschen Bundestag". Dessen Antrag will Softwarepatente aber "effektiv begrenzen" und macht sich daher für die Linie des EU-Parlamentes aus der 1. Lesung stark, die weit über die genannten "verbesserungsfähigen" Details hinaus geht. So hat der Rat im Gegensatz zu den Abgeordneten etwa so genannten Programmansprüche beschlossen, mit denen sogar eine Veröffentlichung potenziell patentverletzender Software im Internet gefährlich würde.

Stattdessen plädiert das Wirtschaftsministerium hauptsächlich für eine bessere Prüfung von Patentansprüchen und befindet sich damit auf einer Linie mit der vom Justizressort angekündigten "Qualitätsoffensive" sowie den Forderungen von Microsoft und der Business Software Alliance (BSA). Vorsorglich verweist Clements Haus zudem noch immer geängstigte Programmierer darauf, dass "für den Schutz der kleineren Unternehmen gegen den Missbrauch von Marktmacht aufgrund von geistigen Eigentumsrechten die Kartellämter (national oder europäisch) zuständig wären" -- nicht jedoch das Wirtschaftsministerium selbst.

Hartmut Pilch, Vorstand des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), zeigt sich empört über den ausbleibenden Kurswechsel in Berlin: "Aus dem vorliegenden Schreiben lässt sich schließen, dass die Bundesregierung dies als einen Freibrief aufnimmt, so weiter zu machen wie bisher." Auf der europäischen Front versucht der FFII weiter aufzuklären, ob ein Ratsbeschluss überhaupt korrekt zustande gekommen ist. So hat er einen offenen Brief mit 23 Fragen zum Verfahren an den Rechtsdienst des Ministerrates geschickt.

Die Aktivisten wollen darin unter anderem wissen, ob die Luxemburger Präsidentschaft den Plan zur Verabschiedung der Position satzungsgemäß 14 Tage vorab bekannt machte, ob es einen formal korrekten Antrag auf eine Änderung der Tagesordnung bei dem Treffen gab und warum die angeblich vorgebrachten Einwände unter anderem aus Dänemark "vom Rat" ohne tatsächliche Mehrheitsabfrage abgewiesen wurden. Zudem fordern sie eine genaue Erklärung über die "Verfahrensprozesse", die laut den Luxemburgern unbedingt eingehalten werden mussten. Zudem wundert sich der Verein, warum einzelne Minister auf dem öffentlichen Teil der Sitzung plötzlich nicht mehr über Mikrofon sprachen.

Zum Thema Softwarepatente siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)