MP3-Tantiemen: BMG und Sony bieten 8 Millionen US-Dollar

In einem Gerichtsverfahren um Tantiemen haben Sony Music Entertainment und die BMG-Tochter Arista ein Angebot vorgelegt. Falls das Gericht zusagt, bände das auch solche, die nicht an dem Verfahren beteiligt sind.

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Künstler mit Verträgen von vor 2002 verlangen in mehreren Sammelklagen in den USA von Plattenlabels die Nachzahlung vorenthaltener Tantiemen aus dem Online-Geschäft. In einem Verfahren bieten nun Sony Music Entertainment und Arista (Bertelsmann Music Group) 7,95 Millionen US-Dollar (6 Mio. Euro) für alle Betroffenen zusammen. Falls das Gericht den Vorschlag bewilligt, bände das auch solche, die nicht an dem Verfahren beteiligt sind. Zudem würden die Verträge nachträglich umgeschrieben. Die Kläger hatten ursprünglich mindestens 25 Millionen Dollar gefordert.

Bisher schütten die großen Plattenfirmen für Musikdateien und Klingeltöne Tantiemen aus, deren Berechnung sich am Tonträgerverkauf orientiert. Der Prozentsatz ist niedrig (10 bis 30 Prozent) und hypothetische Posten wie "Verpackung" oder "zerbrochene Schallplatten" werden abgezogen. Nach einem vom Rapper Eminem gegen Universal Music erstrittenen rechtskräftigen Urteil ist das digitale Geschäft allerdings nicht als Tonträgerverkauf, sondern als Lizenzierung zu werten. Und dabei ist in vor 2002 geschlossenen Verträgen meist eine Hälfte-Beteiligung vorgesehen.

Allman Brothers et al prozessieren seit 2006 gegen Sony (und) BMG. Nun liegt ein Vergleich vor: Sony und BMG bieten zusammen 7,65 Millionen Dollar (5,8 Mio. Euro), wovon nach Medienberichten 2,5 Millionen Dollar an die Anwälte der Kläger gehen. Die restlichen 5,15 Millionen Dollar (3,9 Mio. Euro) sind für alle "größeren" Künstler vorgesehen; dabei muss das jeweilige Stück mindestens 28.500 Downloads von US-Kunden vor Ende 2010 in Apples iTunes Store verzeichnet haben. Dann erhält er je nach Zahl seiner Downloads einen Anteil, sofern er einen Antrag stellt. Weitere 300.000 Dollar (227.000 Euro) sollen alle Künstler zusammen erhalten, die den Grenzwert nicht erreicht haben. Hier wird nach Köpfen geteilt, weil die Plattenlabel den Berechnungsaufwand scheuen. Es soll knapp 1000 Berechtigte geben.

Für alle Betroffenen gilt, dass sich Download-Tantiemen künftig an der niedrigeren Rate für physische Verkäufe orientieren, zuzüglich 3 Prozent. Der gesamte Vergleich soll für alle Vertragspartner von BMG/Arista, Sony und den mit diesen verbundenen Labeln gelten. Berechtigte, die mit dem Vergleich nicht einverstanden sind, müssen widersprechen (Opt Out). Sie können dann selbst klagen. Ein solcher Fall könnte Toto sein: Die Band hat Ende Februar Klage gegen Sony erhoben. Toto fordert 605.000 Dollar (458.000 Euro) zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten sowie die Offenlegung der Buchhaltung. (anw)