CDU/CSU und FDP weiter uneins über Vorratsdatenspeicherung

Trotz einer von der EU-Kommission angedrohten Klage zeichnet sich im Streit über die Vorratsdatenspeicherung keine Annäherung zwischen den Koalitionspartnern ab.

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Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung zeichnet sich keine Annäherung zwischen CDU/CSU und FDP ab – trotz einer von der EU-Kommission angedrohten Klage. Christian Ahrendt, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, geht laut dpa davon aus, dass jetzt ernsthaft auf der Grundlage von "Quick Freeze" verhandelt werde. Die Methode, bei der Daten von Telefon- und Internetverbindungen nur bei konkreten Anlässen gespeichert werden, geht der Union nicht weit genug.

Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gebeten, eine "schnelle" und "zeitnahe" Regelung vorzulegen. Die Kanzlerin habe den FDP-Vorsitzenden im Beisein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, sich dabei an der anlasslosen sechsmonatigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung zu orientieren.

Merkel hat sich laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau auch direkt an Leutheusser-Schnarrenberger gewandt. Dabei habe sie die Justizministerin in einem kurzen Gespräch an ihre "fachliche wie europapolitische Verantwortung" erinnert. Die FDP-Politikerin sieht keine Eile, weil die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hatte.

"Jetzt muss Schluss sein mit Abwarten", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Günter Krings der Rheinischen Post. "Hier darf es nicht länger um die Empfindlichkeiten eines Koalitionspartners gehen, sondern hier geht es um die Stabilität des europäischen Rechtsraumes und das Geld aller Steuerzahler", sagte der Politiker mit Blick auf drohende Strafzahlungen.

FDP-Politiker Ahrendt mahnte hingegen zu Gelassenheit. "Die Europäische Kommission hat Deutschland auch wegen des VW-Gesetzes verklagt, und niemand käme auf die Idee, deshalb das VW-Gesetz aufzuheben", sagte er. Daher müsse man bei der Vorratsdatenspeicherung nun nicht in Aufregung fallen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die für eine Neuregelung zuständige Justizministerin hatte am Mittwoch angekündigt, ihren Vorschlag des "Quick Freeze" ins Kabinett bringen zu wollen. (anw)