Regierungsstudie warnt vor Blockade durch Softwarepatente

Ein im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstelltes Gutachten, das nach heftigem Streit um eine Umfrage unter Unternehmen nun doch veröffentlicht wurde, fordert dringlich eine Stärkung der Interoperabilitätsklausel in der EU-Patentrichtlinie ein.

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Ein im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstelltes Gutachten sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf beim heftig umstrittenen Standpunkt des EU-Rates zur geplanten Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen". Dringlich fordert die Studie insbesondere eine Stärkung der Interoperabilitätsklausel in dem geplanten EU-Gesetzwerk ein. Andernfalls drohe angesichts der nach wie vor "großzügigen" Praxis des Europäischen Patentamtes (EPA) bei der Erteilung von Schutzrechten auf Computerprogramme eine Destabilisierung und ein teilweises Absterben des IT-Marktes in Deutschland und Europa.

Das knapp 130 Seiten umfassende Kurzgutachten beleuchtet die komplexe "Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb". Verfasser der im Juli 2004 bestellten und am heutigen Montag veröffentlichten Studie sind der Informatikprofessor Norbert Pohlmann und der Rechtsprofessor Andreas Müglich von der FH Gelsenkirchen. Prinzipiell sehen die beiden Autoren die "Praxis der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen mit vielfältigen Problemen behaftet". Sie betrachten mit Sorge, dass Bundesgerichtshof sowie das EPA in letzter Zeit die "Anforderungen an die Eröffnung des Patenschutzes für computerimplementierte Erfindungen abgesenkt haben". Für besondere Unsicherheit und die sich daraus ableitende "überaus kontrovers geführte Diskussion" über Softwarepatente würde die Tatsache führen, dass der Richtlinienvorschlag des Ministerrats keine brauchbaren "Ansätze zur Herstellung von Interoperabilität" enthalte.

Die "Vitalität und Innovationsfähigkeit des deutschen Softwaremarktes" hängt dem Gutachten zufolge "wesentlich davon ab, dass durch niedrige Markteintrittsschwellen eine Vielzahl von Marktteilnehmern in der Lage ist, auf der Grundlage hohen Branchen-Know-hows und entsprechender Kundennähe Individuallösungen erstellen zu können." Mehr als 50 Prozent der Unternehmen hierzulande hätten ihr Geschäftsmodell auf die individuelle Anpassungen von Software ausgerichtet. Sie seien damit auf die Interoperabilität, also auf leichte Verknüpfungsmöglichkeiten unterschiedlicher Betriebssysteme, Anwendungen, Softwarebibliotheken oder IT-Services angewiesen. Patente auf diese Komponenten könnten die internationalen Größen im Markt nun gezielt einsetzen, warnt die Studie, um kleineren Herstellern das Wissen über die Anpassungsbedingungen vorzuenthalten und so kalt zu stellen.

Es sei bedenklich, bringen die Gutachter ein Beispiel, "dass Microsoft selbst ganz genau weiß, welche Schnittstellen für den Markt bzw. für gewisse Branchen interessant sind, und gezielt spezielle Schnittstellen undokumentiert gelassen werden, damit dieser Markt von keiner anderen Firma besetzt werden kann." Nicht zuletzt das Verfahren der EU-Kommission gegen die Redmonder habe aufgezeigt, "welche überragende Bedeutung die Herstellung von Interoperabilität für den Softwaremarkt in Europa hat". Doch die Mühlen des Kartellrechts würden zu langsam mahlen, um "die in der Informationstechnik notwendige kurzfristige Abhilfe zu schaffen". Auch das im Patentrecht vorgesehene Mittel von Zwangslizenzen sei nicht hinreichend geprüft, um "einem möglichen Missbrauch des Monopolrecht zeitnah entgegenwirken". Entwickler, die auf Schnittstelleninformationen angewiesen seien, müssten folglich durch das Nadelöhr "Lizenzierungspolitik des Schutzrechtsinhabers" gehen. Da diese leicht veränderbar sei, fehle es "an der notwendigen Rechts- und Planungssicherheit".

Die betroffenen Programmierer sehen Pohlmann und Müglich kurz vor dem Erreichen der "Schmerzschwelle". Sie beziehen sich dabei auf eine Umfrage aus dem Sommer, die sie im Rahmen der Studie durchführten. Diese war insbesondere durch den Branchenverband Bitkom in die Kritik geraten -- auch weil die Wissenschaftler direkt von "Softwarepatenten" statt im Bürokratenjargon von "Patenten auf computerimplementierten Erfindungen" sprachen. Der Ex-Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Alfred Tacke, distanzierte sich daher deutlich von dem Vorhaben und ließ die Umfrage-Ergebnisse zunächst in der Schublade verschwinden. Stattdessen sprang die Kampagne NoSoftwarePatents.com in die Bresche und veröffentlichte jüngst eine Teilauswertung, der zufolge Softwarepatente verstärkt Existenzängste auslösen.

Mit dem Anwachsen der Zahl von Patenten im Softwarebereich und gegenseitigen Nichtangriffspakten zwischen Konzernen entstehe für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) zunehmend ein "Schutzrechtsflaschenhals", der die Entwicklung von Softwareprodukten zu einer Haftungsfalle werden lässt, heißt es nun auch in der Studie. Die Mittelständler würden meist nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um mögliche Schutzrechtsverletzungen rechtzeitig erkennen zu können. Nicht selten würden KMUs schon heute gezwungen, teils Kosten in Höhe von deutlich mehr als 200.000 Euro pro Jahr zur Verteidigung in marken- und patentrechtlichen Streitigkeiten aufzuwenden. "Hierdurch sinkt der Spielraum für Investitionen", halten die Autoren fest. Die Entwicklung gefährde die Bestandssicherung der betroffenen Unternehmen. Zugleich werde das momentan gern praktizierte "Um-ein-Patent- Herumprogrammieren" schier unmöglich.

Näher gehen die Autoren in der Studie nicht auf die Umfrage-Ergebnisse ein, in die 1214 beantwortete Fragebögen einflossen. Aus einer gleichzeitig veröffentlichten Auswertung geht jedoch hervor, dass die große Mehrheit der Teilnehmer durch Softwarepatente beeinträchtigende Auswirkungen auf ihre Programmiertätigkeit und deutlich höhere Produktpreise befürchtet. 1011 Befragte sehen sich außer Stande, bestehende Softwarepatente selbst zu recherchieren. 902 pochen auf die Legalisierung der Verwendung einer patentierten Technik für Zwecke der Konvertierung sowie des Datenaustauschs oder der -kommunikation, weil darin eine Grundvoraussetzung für einen einfacheren Marktzugang liege. Generell befürchten 915 Einsender, dass sie sich wegen Softwarepatenten künftig "nicht mehr auf dem Markt angemessen durchsetzen können".

Die Ermahnung der Gutachter lautet, dass der Richtlinienentwurf "zumindest" die Änderungsvorschläge des EU-Parlamentes aus der 1. Lesung aufgreifen muss. Die Abgeordneten hatten sich dafür ausgesprochen, dass Konvertierungsmethoden für den Datenaustausch zwischen Computersystemen keinen Verstoß gegen ein Patent darstellen sollen. Pohlmann und Müglich reicht dies aber nicht, da damit im Bereich der Embedded Systems noch keine Interoperabilität herzustellen sei. Sie fordern überdies eine Stärkung des Rechts auf Reverse Engineering für diesen Zweck. (Stefan Krempl) /

Zum Thema Softwarepatente siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)