Selbstkontrolle für Internet-Jugendschutz will Verantwortung demonstrieren

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter hat von der Kommission für Jugendmedienschutz nach knapp zwei Jahren ihr Beglaubigungsschreiben erhalten, was Haftungsvorteile für Mitglieder bringt.

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Bewerbung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) als Institution zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Inhalte offiziell angenommen. Mit der Anerkennung der Bemühungen der Wirtschaft endet ein 22-monatiger Prüfungsprozess mit langwierigen Gesprächen zwischen beiden Seiten. "Der Internetwirtschaft wird damit die Möglichkeit gegeben, ihre Selbstverantwortung zu demonstrieren und weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes zu leisten", freut sich die FSM-Vorstandsvorsitzende Gabriele Schmeichel über den lange erwarteten Ritterschlag. Sie ist guter Dinge, die anstehenden Aufgaben insbesondere bei der Internetregulierung "in einem kooperativen Prozess" mit der KJM lösen zu können. Gleichzeitig hofft sie mit der Beglaubigung auf ein weiteres Mitgliederwachstum, da die Selbstregulierung der Anbieter damit noch effektiver werden könne.

Die nun auch formal bestätigte Zusammenarbeit zwischen den Inhalte- und Zugangsprovidern sowie der staatlichen KJM geht auf das Modell der "regulierten Selbstregulierung" aus dem 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zurück. Es verpflichtet Anbieter von "Telemedien" etwa, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen. Damit sollen Eltern ihren Sprößlingen den Zugang zu pornografischen oder "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten verwehren können. Die KJM überwacht die Einhaltung der Regeln, greift aber nur im Notfall vorab selbst ein. Der große Vorteil für alle ordentlichen FSM-Mitglieder ist, dass sie künftig Haftungsprivilegien genießen.

Der Weg zur Anerkennung des neuen Modells war steinig. 2002 weigerte sich der damalige FSM-Vorstand zunächst, überhaupt eine staatliche Lizenz zu beantragen. "Regulierte Selbstregulierung" sei ein Widerspruch in sich, hatte es damals geheißen. Die 1997 gegründete FSM drohte sogar damit, alle ihre Selbstkontrollarbeiten einzustellen. Im weiteren Poker um die Anerkennung hatte der wirtschaftsnahe Verein gegen eine Auflage der KJM geklagt, der zufolge die Selbstkontrolleinrichtung eine detaillierte Verfahrensordnung vorlegen sollte. In diesem Punkt lenkte die staatliche Aufsichtsbehörde ein. Der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring zeigte sich jüngst aber erst wieder unzufrieden mit dem Engagement insbesondere der großen Netzanbieter beim Jugendschutz.

Auch Schwarz-Rot hat im Koalitionsvertrag das neue Selbstregulierungsmodell ins Visier genommen, da vor allem Unionspolitikern die Regelungen zum Jugendmedienschutz noch nicht als ausreichend erscheinen. Die bisherigen Ergebnisse des jungen Pflänzleins der regulierten Selbstregulierung sollen nun schon vor dem vereinbarten Evaluierungstermin im März 2008 "schnellstmöglich" auf den Prüfstand. Die EU-Kommission hält das Modell dagegen für vorbildlich und überlegt, ob und wie es auch in anderen Mitgliedsstaaten verankert werden könnte. (Stefan Krempl) / (anw)