Zwei Jahre neuer Jugendmedienschutz: Prophylaktisches Modell

Im Internet, das für die Kommission für den Jugendmedienschutz nach eigenen Angaben "Neuland" war, wurden von 81 begutachteten Angeboten 78 beanstandet. Zudem befürwortete die KJM 324 Indizierungsverfahren und schlug 23 selbst vor.

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Von
  • Monika Ermert

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) berät am heutigen Mittwoch in Erfurt ihren Zweijahresbericht. Am 2. April 2003 tagte das funkelnagelneue Aufsichtsgremium für die "regulierte Selbstregulierung" beim Jugendmedienschutz zum ersten Mal -- die neuen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (JugendschutzgesetzJuSCHG, und JugendmedienschutzstaatsvertragJMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft.

Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

KJM-Präsident Wolf-Dieter Ring, gleichzeitig Chef der Bayerischen Landesmedienanstalt, und der Chef der Thüringischen Landesmedienanstalt, Victor Henle, zogen nun zum Auftakt der Tagung schon einmal eine positive Bilanz. "Die regulierte Welt des Internets und des Rundfunks hat sich in den vergangenen zwei Jahren verändert", sagte Henle. Die KJM sei auch unter den Anbietern zu einer Institution geworden, die zumindest respektiert werde. Anfänglich sei man gerade von Seiten der Internetanbieter mit Nichtwahrnehmung oder Feindlichkeit konfrontiert gewesen. Man könne davon ausgehen, dass die KJM in den nächsten Jahren weiter an Profil gewinnen könne.

Die von Ring präsentierten Fallzahlen zu Aufsichtsverfahren sind allerdings nicht eben riesig. Im Rundfunk konstatierte die KJM 49 Jugendschutzverstöße bei 91 Bewertungen von 129 derzeit anhängigen Bewertungen. Im Internet, das laut Ring, "das Neuland war, das wir betreten haben, hat man von den begutachteten 81 Angeboten 78 beanstandet. Das Gros der Fälle seien frei zugängliche pornographische Angebote, einige Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbezogenen Posen". 15 Fälle betrafen Angebote mit "rechtsextremem Gedankengut".

Wie viele "Fälle" tatsächlich abgeschlossen sind, dazu liegen keine Zahlen vor. "Abgeschlossen", erklärte Ring, sei gerade im Internet wohl der falsche Ausdruck. Im Internet würden Seiten verändert, Angebote tauchten unter neuem Namen auf, das Medium sei ingesamt flüchtiger. Henle sagte, bei den drei rechtsextremen Angeboten, mit denen sich seine Anstalt herumschlage, vollziehe sich ein wahres Hase-Igel-Spiel; es seien extrem komplizierte Verwaltungsverfahren. Die einzelnen Landesmedienanstalten betreiben die Verfahren gegen die von der KJM beanstandeten Angebote.

Allerdings würden manche Angebote auch schon auf nachdrückliche Hinweise von jugendschutz.net zurückgezogen, betonte Ring. Jugendschutz.net übernimmt für die KJM praktisch das Surfen und sucht nach jugendschutzrelevanten Angeboten. Mit der Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) Ende vergangenen Jahres hofft Ring im Übrigen stärker auf die "Prophylaxe" bei den Internetanbietern. Ob die Selbstkontrolleinrichtung die versprochene Wirkung entfalten werde, müsse sich nun zeigen. Die späte Anerkennung der FSM -- ihre Fernsehschwester, die FSF, gibt es schon eineinhalb Jahre länger -- begründete Ring mit notwendigen Umstrukturierungen bei der Organisation und dem Umstand, dass sich die Unternehmen im Internetbereich erst "an das neue Recht gewöhnen mussten".

Nicht von der Hand weisen können die Sittenwächter bei alledem, dass das Gros der jugendschutzrelevanten Seiten gar nicht in ihre Zuständigkeit fällt, da sie im Ausland gehostet werden. Die Diskrepanz zwischen deutschen und ausländischen Angeboten erkärt auch den Unterschied zwischen den von der KJM gemeldeten und den in verschiedenen Zusammenhängen genannten Fallzahlen. Zur Frage, ob man in solchen Fällen die Provider in Anspruch nehmen wolle, "haben wir noch keine endgültige Antwort", sagte Weigand, die Leiterin der KJM-Stabsstelle in München. Vorerst beschränkt sich die KJM darauf, Inidizierungsverfahren gegen solche Seiten einzuleiten. "Die Indizierung ist auch nicht völlig ohne Wirkung, da sie wieder in Filterlisten eingeht", betonte Weigand. Insgesamt befürwortete die KJM 324 Indizierungsverfahren, für 23 Internetangebote hat die KJM selbst die Indizierung vorgeschlagen.

KJM-Präsident Ring hält die internationale Auseinandersetzung über den Jugendschutz für eine wichtige Aufgabe der KJM. Auch die Politik sei dabei gefordert. Ziel müsse es sein, einen Jugendschutz-Grundstandard in Europa und darüber hinaus durchzusetzen, so wie das in Ansätzen bei der Verfolgung von Kinderpornographie passiert sei. "Mir ist kein Land bekannt, dass solche strengen Anforderungen an den Jugendschutz im Rundfunk und im Internet hat," sagte Henle, "und wir werden das Modell in dieser Strenge im kompromisshaften Europa auch nicht durchbringen." Aber ein Modell für Europa möchte man schon gerne sein. (Monika Ermert) / (jk)