Microsoft scheitert mit Verfügungsantrag gegen Motorola

Ein Richter am Landgericht München lehnte Microsofts Antrag ab, eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb von Motorolas Smartphone Razr zu erlassen.

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Das Landgericht München I hat am Mittwoch einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Microsoft gegen das Smartphone Razr von Motorola abgelehnt. Das berichtete der Patent-Analyst Florian Müller. Microsoft hatte das Verfahren wegen Verletzung mehrerer Patente im Dezember 2011 angestrengt, den nun beschiedenen Antrag am 20. Dezember 2011 eingereicht. Der zuständige Richter sei der gleiche, der im Februar bereits eine einstweilige Verfügung von Apple gegen zwei Android-Geräte von Samsung abgelehnt hatte, schrieb Müller. Eine Begründung für seine Ablehnung habe der Richter nun nicht abgegeben.

Microsoft hatte laut Müller vorgebracht, Motorola verletze in seinem Razr-Smartphone das europäische Patent 1193956. Es beschreibt eine Technik, bei der verschiedene Eingaben über eine einzige Anwenderschnittstellte möglich sind. Mit Hilfe der Technik kann der Nutzer beispielsweise auf seinem Handy eine Nummer wählen, ohne vorher die Art der Anfrage an das Gerät angeben zu müssen. (anw)