Britische Polizei fordert Mittel gegen verschlüsselte Beweise

Da sich nach Angaben der britischen Polizei die Fälle häufen, in denen Beweise verschlüsselt auf Datenträgern liegen, plädiert sie für die Inkraftsetzung einer bereits existierenden Gesetzespassage.

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Vertreter der britischen Polizei beklagen das vermehrte Auftauchen von verschlüsselten Dateien und Datenträgern, die die Ermittlungsarbeit behindern. Vor diesem Hintergrund haben sie die Regierung zu Erwägungen veranlasst, den dritten Teil des im Jahre 2000 verabschiedeten Regulation of Investigatory Powers Act (RIP) in Kraft zu setzen. Nach diesem dürften die Ermittler Verdächtige unter bestimmten Umständen unter Androhung einer Strafe dazu auffordern, ihre Daten zu entschlüsseln. Kritiker sehen die Bestimmungen als fehlerhaft an, zudem bestehe die Gefahr des Missbrauchs.

Die britische Regierung hat im Juni zu Konsultationen über Vorschläge (PDF-Datei) zur Handhabung der Bestimmungen im dritten Teil des Gesetzes aufgerufen. Diese Bestimmungen werden noch nicht angewendet, da sich Verschlüsselungs- und andere Techniken zum Schutz von Daten nicht in einer wie früher prognostizierten Geschwindigkeit verbreitet hatten. Allerdings hätten Ermittler es in den vergangenen zwei bis drei Jahren zunehmend mit verschlüsselten Daten zu tun, schreibt das britische Innenministerium in der Ausschreibung zu den Konsultationen. Die Regierung sei daher zu dem Schluss gekommen, Teil drei in Kraft zu setzen.

Auf einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung der Foundation for Information Policy Research (FIPR) zu dem Thema kritisierte laut BBC News der ehemalige FIPR-Chef Caspar Bowden, der Regierungsentwurf enthalte keine Richtlinien darüber, wie die Polizei die Rechte der Opfer, Verdächtigen und der Öffentlichkeit miteinander abwägen soll. Die Beweislast trage der Verdächtige. Wenn er nicht nachweise, dass er den Schlüssel nicht aushändigen könne, wandere er für bis zu sechs Monate ins Gefängnis. Richard Clayton von der FIPR merkte an, dass der Regierungsentwurf keine Handhabe gegen Beamte enthält, die absichtlich gegen den RIP verstoßen, um an private Daten zu kommen.

Matt Sarti vom Untersuchungsteam für Kindesmissbrauchsfälle bei der Metropolitan Police schilderte Fälle, in denen verdächtige Pädophile auf freien Fuß gesetzt wurden, weil die Dateien auf ihren Computern nicht entschlüsselt werden konnten. Insgesamt verweist die Polizei laut BBC auf rund 30 solcher Fälle, in denen die Ermittlungen nicht weitergingen. Simon Watkin vom Innenministerium meint, die Regelungen des dritten RIPE-Teils würden nur angewendet, wenn Beweise oder andere Ermittlungsergebnisse gegen einen Verdächtigen vorlägen. Die Konsultationen laufen noch bis zum 30. August. (anw)