Bundespolizei soll Fluggastdaten sammeln dürfen

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf von Wolfgang Schäuble zur Änderung des Bundespolizeigesetzes abgesegnet, wonach die Behörde Informationen über Flugreisende speichern kann; Merkel forderte zudem erneut Online-Razzien.

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch einen Entwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Änderung des Bundespolizeigesetzes abgesegnet, wonach die ehemaligen "Grenzschützer" Informationen über Flugreisende 24 Stunden lang speichern können soll. Das Vorhaben, das nun vom Bundestag zu beraten ist, will die Fluggesellschaften verpflichten, von ihren Passagieren künftig Passenger Name Records (PNR) wie Namen, Geburtsort und -tag, Staatsangehörigkeit sowie weitere Reisedaten an die Bundespolizei zu übermitteln. Laut dpa soll damit eine EU-Richtlinie umgesetzt werden.

Die EU-Kommission plant – unter anderem auf Drängen Schäubles – die Einrichtung eines eigenen Computersystems zur Aufbewahrung und Auswertung von PNR nach US-Muster. Über die geplanten Speicherfristen ist noch nichts bekannt. In den USA werden die von den EU-Fluglinien übermittelten Passagierinformationen künftig standardmäßig 15 Jahre vorgehalten. Mit der vorgeschlagenen Tagesfrist hierzulande sollen die Airlines anscheinend schon einmal an den Transfer der Daten an Sicherheitsbehörden auch in der EU gewöhnt werden.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine umfassende Neuorganisation der Bundespolizei verabschiedet, um den früheren Bundesgrenzschutz schlagkräftiger zu machen. Nach dem Ansinnen Schäubles soll die Polizeibehörde damit besser auf terroristische Bedrohungen und die illegale Einwanderung reagieren können. Nach dem Umbau könnten laut Innenministerium so 1000 Polizeibeamte mehr für die operative Arbeit eingesetzt werden. An Stelle der bisherigen fünf Präsidien soll ein Bundespolizeipräsidium im Raum Berlin treten.

Kanzlerin Angela Merkel hat sich derweil noch einmal für eine rasche Verabschiedung der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ausgesprochen. Dieses müsse auch Regelungen zu den umstrittenen verdeckten Online-Durchsuchungen von Computern enthalten, betonte die CDU-Politikerin in Berlin. Sie hoffe, dass die zuständigen Justiz- und Innenministerien bis zum Herbst "belastbare Ergebnisse" vorlegen, so dass die Bundesregierung dann die Reform auf den parlamentarischen Weg bringen könne.

Auch Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält im Kampf gegen den Terrorismus bessere gesetzliche Grundlagen für unverzichtbar. Die Bedrohungslage habe sich von latent zu konkret verändert, sagte der Minister in Hannover. Deshalb sei "Eile geboten". Wenn bei so genannten Gefährdern nur die Observation oder Beschlagnahme von Festplatten angewandt würden, sei dies "nicht zielführend". In diesem Bereich seien präventive heimliche Telefon- sowie Online-Überwachungen erforderlich. Zur Begründung gab Schünemann an, dass gerade über das Internet Aufrufe zur Gewalt verbreitet würden.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)