Gegner der Vorratsdatenspeicherung sehen sich durch EU-Generalanwältin gestärkt

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung glaubt, wenn die Bundesregierung "eine Totalprotokollierung unserer Kommunikation einführt, erwartet sie in Luxemburg und Karlsruhe ein fulminantes Waterloo".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Nachdem die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott in einem Schlussantrag zu einem Gerichtsverfahren um angebliche Urheberrechtsverletzungen Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten geäußert hat, sehen sich Bürgerrechtler in ihrer Position gestärkt. "Über 40 Bürgerrechts-, Wirtschafts- und Berufsverbände fordern bereits, die in Deutschland geplante Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat", erläutert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Mitteilung. "Wenn die Koalition alle Warnungen in den Wind schlägt und voreilig eine Totalprotokollierung unserer Kommunikation einführt, erwartet sie in Luxemburg und Karlsruhe ein fulminantes Waterloo."

Kokott hatte am Mittwoch ihren Schlussantrag im Rechtsstreit der spanischen Musikproduzentenvereinigung Promusicae gegen den Provider Telefonica über die Aushändigung von Kundendaten vorgelegt. Darin legt sie dar, um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. "Der 'gläserne' Bürger wäre damit Realität". Man könne daran zweifeln, "ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer – gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht". Dabei verweist Kokott auf die Europäischen Datenschutzbeauftragten und das Bundesverfassungsgericht, die eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben.

Bislang erfordere nur schwere Kriminalität eine gemeinschaftsweite Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten und ihre Verwendung, erläutert die Generalanwältin weiter. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass CDU/CSU und SPD hingegen auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten schon zur Verfolgung privater Tauschbörsennutzer und zur geheimdienstlichen Beobachtung von Personen nutzen lassen wollen. Nach Meinung der Bürgerrechtler dürfte Kokott "auch dem Rütteln der Union an dem Richtervorbehalt, der im Gesetzentwurf zur stärkeren Durchsetzung des Urheberrechts vorgesehen ist, einen europarechtlichen Riegel vorgeschoben haben". Nutzerdaten dürften nämlich der Generalanwältin zufolge nicht ohne Beteiligung staatlicher Stellen an die privaten Rechteinhaber herausgegeben werden.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)