Italien: Provider müssen Kundendaten nicht aushändigen

Das deutsche Plattenlabel Peppermint Jam Records konnte sich in einem weiteren Fall über Filesharing in Italien nicht durchsetzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 39 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das italienische Zivilgericht Tribunale Civile di Roma hat Ansprüche des deutschen Plattenlabels Peppermint Jam Records und des polnischen Spielentwicklers Techland auf Herausgabe von Kundendaten durch die Provider Telecom Italia und Wind zurückgewiesen. Das geht aus einer kurzen Notiz der italienischen Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali hervor. In zwei Urteilen habe die für "geistiges Eigentum" zuständige Kammer Ansprüche der beiden Unternehmen abgelehnt, Daten von Filesharern herauszugeben. Laut Medienberichten befand das römische Gericht die technischen Mittel, die zur Ermittlung von Tauschbörsenteilnehmern angewendet werden, als nicht mit gesetzlichen Datenschutzauflagen vereinbar.

Die Datenschutzbehörde hatte sich hier eingeschaltet sowie auch die Verbraucherschutzorganisation Associazione Difesa Consumatore e Ambiente (Adiconsum). Diese spricht in einer Mitteilung vom Ausspionieren von Internetnutzern durch die Schweizer Firma Logistep, die von Peppermint und Techland beauftragt worden war, die IP-Adressen auszukundschaften. Adiconsum begrüßt die richtungsweisende Entscheidung zum Wohle der Privatsphäre der Verbraucher, räumt aber auch ein, dass noch etliche ähnliche Fälle gerichtsanhängig sind. Die Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI) befürchtet hingegen, der illegalen Verbreitung von Musikstücken unabhängiger Label werde der Boden bereitet.

Der aktuelle Fall betrifft nicht eine frühere Gerichtsentscheidung vom April, bei der sich Peppermint durchsetzen konnte. Hier bekam das Plattenlabel von Telecom Italia die Namen und Adressen von rund 3600 mutßmaßlichen Tauschbörsenteilnehmern ausgehändigt. Daraufhin begann die beauftragte Kanzlei Mahlknecht & Rottensteiner mit dem Verschicken von Schreiben, in denen die Beschuldigten zur Zahlung von 330 Euro aufgefordert wurden. Eigens für diese Betroffene haben Aktivisten die Website Santapepper.com eingerichtet, die versucht, den Fall ausführlich zu dokumentieren.

Die Kritiker der Musikindustrie fühlen sich auch durch einen spanischen Fall bestärkt, der vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gelandet ist. Hier hat vergangene Woche die Generalanwältin Juliane Kokott in ihrem Schlussantrag empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. Die Schweizer Firma Logistep sorgte hierzulande mit der "Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsennutzer" für Schlagzeilen. Bei ihrem Vorgehen mussten Logistep und die Auftraggeber aber in jüngster Zeit einige Schlappen einstecken, nicht zuletzt attestierte ein Gericht der Abmahnmaschinerie "Gebührenschinderei", ausgerechnet bei Peppermint Jam wurde sogar in einem Verfahren die Abmahnlegitimation infrage gestellt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft gab es zudem Beschwerden über die Strafanzeigen-Maschinerie von Logistep. (anw)