Bürgerrechtler protestieren gegen Googles Datenhunger

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in einem offenen Brief an den Suchmaschinenprimus, dass dessen Datenspeicherpraxis jeden Klick und jede Sucheingabe seiner Nutzer über Monate hinweg personenbezogen nachvollziehbar mache.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 53 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat bei Google einen wachsenden Datenhunger ausgemacht und die kalifornische Firma aufgefordert, mehr Anstrengungen zum Datenschutz zu unternehmen. Die IP-Adressen einschließende Datenspeicherpraxis des Suchmaschinenprimus erlaube es, jeden Klick und jede Sucheingabe seiner Nutzer über Monate hinweg personenbezogen nachzuvollziehen, schreibt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, IT-Experten und Juristen in einem offenen Brief an Google. "Nach deutschem und europäischem Recht ist die systematische Vorratsspeicherung personenbeziehbarer Daten aller Nutzer generell verboten", erläutert dazu Patrick Breyer von der Bürgerrechtsvereinigung. Als "vollkommen unzureichend" betrachtet der Jurist daher auch die von Google angekündigte Anonymisierung personenbezogener Daten "nach 18 bis 24 Monaten".

"In einer demokratischen Gesellschaft ist es die Aufgabe des Parlaments und nicht kommerzieller Unternehmen, die Interessen der Nutzer und der Anbieter gegeneinander abzuwägen", heißt es allgemein in dem Schreiben. Dass die nur fallweise Speicherung personenbezogener Daten ausreiche, zeige eine Reihe großer Webseiten in Deutschland, die seit Langem ohne Protokollierung personenbezogener Daten operierten. Der Brief erinnert daran, dass Datensammlungen wie die von Google immer wieder missbraucht werden und etwa in China zu Menschenrechtsverletzungen führen. Auch in westlichen Demokratien würden Sicherheitsbehörden Daten dieser Art etwa zur Ausspähung legitimer Protestgruppen wie Menschenrechts- und Umweltorganisationen verwenden.

Mehrere Suchmaschinenbetreiber haben bereits auf Eingaben von EU-Datenschutzbeauftragten reagiert und sich Fristen für die Aufbewahrung personenbezogener Suchanfragen gesetzt. Microsoft liebäugelt dabei wie Google mit einer eineinhalbjährigen Datenvorhaltung, während Yahoo 13 Monate ins Auge gefasst hat. Google kritisierte zudem wiederholt die Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie insbesondere den Umsetzungsplan der Bundesregierung scharf. Dies begrüßt der Arbeitskreis grundsätzlich. Es wäre aber wünschenswert, wenn der Suchmaschinenprimus auch sein eigenes Verhalten ändern und freiwillig daran strengere Datenschutzprinzipien anlegen würde. "Die von Google beabsichtigten Verbesserungen seiner Dienste sind auch mit anonymisierten Daten möglich", gibt Bettina Winsemann (alias Twister) vom Arbeitskreis zu bedenken. Kriminellen Angriffen könne mit einer anlassbezogenen Speicherung von Daten begegnet werden.

Die Bürgerrechtler pochen darauf, dass Google die Nutzung seiner Angebote anonym ermöglicht. Eine solche Praxis, wie sie das Konkurrenzunternehmen Ask.com jetzt angekündigt hat, könnte abgesprungene Kunden zu der Firma zurückführen. Einstweilen empfiehlt die Vereinigung "sicherheitsbewussten Nutzern" die europäische Metasuchmaschine Ixquick. Diese greife auf die Suchdaten Googles zu, personenbezogene Daten ihrer Nutzer würden aber nach spätestens 48 Stunden gelöscht. Interessant sei auch die Peer-to-Peer-Websuche yacy, da sie ohne zentralen Server arbeite und so keine Nutzerdaten sammeln könne. (Stefan Krempl) / (jk)