Urheberrechtsnovelle gerät aus dem Takt

Während die Vorlage für die weitere Novellierung des Urheberrechts kaum noch vor dem Sommer im Parlament landen dürfte, verschärfen die Filmindustrie und die Union ihr Lobbying gegen die Bagatellklausel und für einen Auskunftsanspruch gegen Provider.

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Die umstrittene 2. Stufe der Urheberrechtsreform kommt weiter nicht voran. Hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Eckpunke für den so genannten 2. Korb im September noch gehofft, die Novelle bis zur zweiten Hälfte 2005 unter Dach und Fach bringen zu können, dürfte sich jetzt der Bundestag vor dem Sommer wohl kaum noch mit dem Vorhaben beschäftigen. Denn der Kabinettsbeschluss zur Verabschiedung des Regierungsentwurfs lässt weiter auf sich warten. Er sollte ursprünglich bereits Ende vergangenen Jahres erfolgen. Ein konkreter Termin dafür steht aber nach wie vor nicht fest.

Eine offizielle Begründung für die Verzögerungen gibt es nicht. In der Hauptstadt hört man hinter vorgehaltener Hand nur, dass die Bundesregierung erst noch die für Rot-Grün kritische Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai abwarten wolle. Vorher sei eine öffentliche Auseinandersetzung über heikle Punkte wie die künftige Regelung von Vergütungspauschalen, gegen die von Industrieseite insbesondere der Branchenverband Bitkom Sturm läuft, tunlichst zu vermeiden.

Ein "fertiger" Regierungsentwurf für das Reformprojekt kursiert seit über einem Monat in Berlin. Im Unterschied zum zuletzt bekannt gewordenen Papier fürs Kabinett, in dem das Justizministerium überraschend die vorgesehene Klausel zur Straffreiheit privater Nutzer bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen wie dem Download einer kleinen Zahl von Songs aus Tauschbörsen auf die "Versorgung" von Freunden und Bekannten ausweitete, enthält die aktuelle Version nur noch kosmetische Änderungen. Hauptsächlich wurde im Paragraph 52b, der Bibliotheken fürs digitale Zeitalter fit machen will, eine Einschränkung gestrichen. So sollen Bücherhallen künftig mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst.

Der Lobbystreit geht trotz der Verschleppung der Beratung munter weiter. So schießt sich hauptsächlich die Filmindustrie weiter gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Bagatellregelung ein. Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher, sprach gegenüber heise online von einem "erneuten Schlag ins Gesicht der Urheber". Die Filmindustrie moniert weiter, dass der umstrittene Paragraph 106 ein europäischer Alleingang wäre. Während die Sozialisten in Spanien gerade einen Aktionsplan gegen Piraterie ins Leben gerufen hätten, gehe Deutschland den entgegengesetzten Weg. Ein Dorn im Auge ist den Filmverleihern zudem, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der CeBIT Gespräche mit dem Bitkom über die Vergütungsregelungen ankündigte, während ihre Interessen nicht vergleichbar ernst genommen würden. Allerdings soll Zypries der Filmwirtschaft bereits signalisiert haben, dass ihr Haus in der parlamentarischen Beratung empfehlen werde, neben Computerprogrammen auch Filmwerke von der Bagatellklausel auszunehmen.

Unterstützung erhalten Hollywood und Co. von Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Geistiges Eigentum im Rechtsausschuss des Parlaments. Ihm gibt die geplante Ausweitung der Bagatellklausel "Anlass zur Besorgnis". Passend zum "Welttag des geistigen Eigentums" am morgigen Dienstag fordert der Jungpolitiker zudem zum wiederholten Male die Bundesregierung auf, "einen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen Internetprovider in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen". Anders müsste ein Rechtehalter nach wie vor über die Strafverfolgungsbehörden gehen, um an die persönlichen Daten eines potenziellen Rechtsverletzers zu gelangen.

Kritik grundsätzlicherer Art übt zudem Martin Vogel, Mitglied der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (PDF-Datei). Für ihn verbirgt sich im Entwurf für den 2. Korb ein Unterfangen zu einem "in der Geschichte des Urheberrechts einmaligen Abbau von Schutzrechten der Kreativen". Aufhänger des Streits ist auch für Vogel die Vergütungspauschale. Er moniert dabei aber im Gegensatz zum Bitkom, dass für die Urheber nicht genug Geld eingesammelt werde und sich Schriftsteller schon einmal mit Hartz IV anfreunden sollten. Die Ursache sieht er darin, dass das Justizministerium nur noch Geräte, die tatsächlich zur Vervielfältigung benutzt werden, bei der Festlegung der Vergütung heranziehen will. Damit werde den für das Inkasso und die Verteilung zuständigen Verwertungsgesellschaften die Beweislast und folglich die Einholung extrem teurer Gutachten aufgebürdet. Vogel fordert ein Moratorium bei der Novelle, um sich auf ein "starkes, schöpferbezogenes Urheberrecht im Sinne der Verfassung" besinnen zu können.

Zur Auseinandersetzung um das Urheberrecht siehe auch:

Zum "zweiten Korb" der Urheberrechtsnovellierung in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)