Schaar kritisiert Konzept für Stiftung Datenschutz

Die Regierung habe das Kapital des geplanten Daten-TÜVs zu knapp bemessen, meint der Bundesdatenschützer. Das gefährde die Unabhängigkeit der Stiftung.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht das Finanzierungskonzept der Bundesregierung für die geplante Stiftung Datenschutz als unzureichend an. Da sie ihr Vermögen knapp bemessen habe und eine Zuschussfinanzierung ausschließe, werde die Stiftung auf Mittel aus der Privatwirtschaft angewiesen sein. "Deshalb liegt die Frage nahe, wie eine Stiftung, die sich überwiegend aus Mitteln der Unternehmen finanziert, ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen soll", schrieb Schaar in seinem Weblog.

CDU/CSU und FDP hatten die Stiftung in ihrem Koalitionsvertrag verankert und 10 Millionen Euro dafür eingeplant. Sie soll Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, die Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.

Schaar rechnet anhand einer Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen vor, dass die laufenden Kosten der Stiftung aus den Zinsen des Kapitals finanziert werden müssten. Das bedeute, jährlich stünden ihr möglicherweise nur bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Damit sie die Aufgaben bewältigen könne, brauche die Stiftung jährlich aber etwa eine Million Euro.

Eine von der Wirtschaft finanzierte Stiftung könne nur schwer den Verdacht von Gefälligkeitsgutachten entkräften, meint Schaar. Gütesiegel und Testreihen würden zu einem wenig aussagekräftigen, nicht einmal besonders werbewirksamen Marketinginstrument. Geklärt werden müsse auch, wie die geplante Stiftung mit den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten soll. Diese dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. "Unternehmen werden sich gegenüber den Aufsichtsbehörden auf Zertifizierungen und positive Testvergleiche berufen. Sind diese nicht aussagekräftig, wird die Stiftung unglaubwürdig. Die mit der Stiftung verfolgte Verbrauchertransparenz könnte nicht gewährleistet werden." (anw)