Motorola erwirkt Vertriebsverbot gegen Microsoft

Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass einige Microsoft-Produkte, darunter Windows 7, zwei Motorola-Patente für Videokomprimierung verletzen. Durchsetzen können wird der Handyhersteller das Vertriebsverbot für Windows und die Xbox zunächst nicht.

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Der US-Mobilfunkkonzern Motorola Mobility hat im Patentstreit mit Microsoft eine Verfügung gegen den weiteren Vertrieb verschiedener Produkte des US-Softwareriesen in Deutschland erwirkt. Das Landgericht Mannheim hat am Mittwoch mit einiger Verspätung entschieden, dass Microsoft mit seinen Produkten zwei Motorola-Patente verletzt, die zum Videokomprimierungsstandard H.264 gehören. Laut der Verfügung ist Microsoft untersagt, die angegriffenen Produkte weiter in Deutschland zu vertreiben – dazu gehören das Betriebssystem Windows 7, der Browser Internet Explorer und die Spielekonsole Xbox 360.

Trotz des Urteils ist nicht zu erwarten, dass die Produkte nun tatsächlich schnell aus dem Handel verschwinden. Denn Mannheim ist nur ein Schauplatz dieses Konflikts, der eine der zahlreichen Streitigkeiten um Mobilfunktechnologien und die Vorherrschaft in den "Smart Wars" ist. Der Disput zwischen Motorola und Microsoft beschäftigt die Gerichte in den USA ebenso wie die Wettbewerbshüter zu beiden Seiten des Atlantiks. Dabei geht es neben der vom Landgericht Mannheim am Mittwoch vorläufig beantworteten Frage, ob Microsoft die fraglichen Patente verletzt, auch um die Lizenzierung. Microsoft bringt zu seiner Verteidigung vor, dass Motorola die strittigen Patente – neben dem Videostandard geht es in anderen Verfahren auch um standardisierte WLAN-Techniken – nicht zu fairen Bedingungen lizenzieren will.

Damit rückt ein Gerichtsverfahren in den USA in den Mittelpunkt, das Microsoft noch vor der Patentklage von Motorola angestrengt hatte. Vor dem US-Bundesgericht in Seattle wirft der Software-Riese dem Handyhersteller vor, seine Standardtechniken nicht zu marktüblichen Konditionen zu lizenzieren. Für standardrelevante Patente gilt, dass Lizenzen zu fairen und angemessenen Bedingungen ("fair, reasonable and non-discriminatory" oder kurz FRAND) erteilt werden müssen, sonst finden die vom Patent geschützten Verfahren keine Aufnahme in den betreffenden Industriestandard.

Der Richter in Seattle hatte Motorola vor drei Wochen untersagt, ein in Deutschland mögliches Vertriebsverbot durchzusetzen, um sein Verfahren nicht zu beeinträchtigen. Zumindest bis zum nächsten Termin des US-Verfahrens bleibt es Motorola damit verboten, das Mannheimer Urteil auch durchzusetzen. Zudem ist zu erwarten, dass Microsoft in Deutschland in Berufung gehen und das Oberlandesgericht bitten wird, die Verfügung bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens auszusetzen. So ist nicht damit zu rechnen, dass Windows 7 oder die Xbox kurzfristig aus deutschen Läden verschwinden.

Das betonte auch ein Microsoft-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Mannheimer Urteil sei "eine Etappe auf einem langen Weg, bei dem Motorola am Ende daran erinnert wird, dass solche Patente zu fairen Konditionen lizenziert werden müssen". Dabei weiß Redmond die EU-Kommission auf seiner Seite, die Konzerne wie Motorola und ihren Patenteinsatz im Auge hat. Ernst nimmt Microsoft das Verfahren in Mannheim allerdings dennoch. Das Unternehmen hatte unter anderem wegen des Mannheimer Verfahrens eigens seine Logistik-Zentrale von Deutschland in die Niederlande verlegt.

Microsofts Patentstreit mit Motorola Mobility muss vor dem Hintergrund des branchenweit geführten Patentkriegs um Smartphone-Technologien gesehen werden. Der Internetgigant Google will den Handyhersteller übernehmen, um seinem Mobilbetriebssystem Android im Wettstreit mit den Schwergewichten Apple und Microsoft mit einem eigenen Patentarsenal den Rücken zu stärken. Noch hängt der Mega-Deal an der Zustimmung der Kartellwächter in China. Doch zeigt sich schon das Potenzial des Motorola-Patentschatzes: Neben dem Mannheimer Landgericht sind auch die Hausjuristen der US-Außenhandelsbehörde ITC der Ansicht, dass Microsoft die strittigen Patente verletzt. (vbr)