Innenminister bietet Kompromiss bei Vorratsdatenspeicherung an

Bundesinnenminister Friedrich will gemeinsam mit Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in Brüssel auf eine Neufassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinarbeiten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 125 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich bereit erklärt, gemeinsam mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Brüssel auf eine Novellierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinzuarbeiten. Beide Ministerien sollten den Prozess "aktiv und abgestimmt begleiten", heißt es in einem heise online vorliegenden Schreiben Friedrichs an seine Kollegin. Es sei aber fraglich, ob die EU-Kommission überhaupt zeitnah einen Änderungsvorschlag vorlegen werde.

Dessen ungeachtet werde laut Kommission die "anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedsstaaten nicht in Frage gestellt", schreibt Friedrich weiter. Vielmehr plädierten einige Länder sogar für eine Ausweitung der Speicherfristen. Zugleich appelliert der Innenminister "nochmals eindringlich" an Leutheusser-Schnarrenberger, die Richtlinie zunächst gemeinsam umzusetzen, um das bevorstehende Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof doch noch abwenden zu können.

Die Justizministerin hatte den Innenressortchef Anfang Mai um einen Schulterschluss zur dringend erforderlichen gründlichen Überarbeitung der Richtlinie gebeten. Wenn die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlege, wolle Friedrich auch "schnellstmöglich" eine "sachgerechte Position Deutschlands" mit der Justizministerin abstimmen, schreibt der Innenressortchef weiter. Dabei sehe er "durchaus Raum für Kompromisse etwa bei der Dauer der Speicherverpflichtung oder bei den Regelungen zur Verwendung der Daten". Zuvor hatte das Innenministerium in einem Vorschlag eine vier- statt eine sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen ins Spiel gebracht.

Um seine Kompromissbereitschaft zu unterstreichen, hat Friedrich dem Schreiben einen neuen Gesetzesentwurf beigepackt. Daraus habe er im Gegensatz zum jüngsten, vergleichsweise weit gehenden Vorstoß vom April alle Regelungen gestrichen, die nicht der unmittelbaren Implementierung der bestehenden Direktive oder der Vorgaben des einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts dienten, schreibt der Minister. Es handle sich um einen "wortgetreuen" Umsetzungsvorschlag, versicherte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online. Enthalten sei eine Klausel, über die mögliche Anpassungen auf EU-Ebene rasch berücksichtigt werden könnten.

Eine offizielle Reaktion aus dem Justizministerium liegt dem Innenressort bislang nicht vor. Aus dem Justizministerium war aber zu vernehmen, dass man in dem Brief weder einen Kompromiss noch eine neue Initiative erkennen könne. Die Justizministerin will Verbindungs- und Standortdaten erst bei einem konkreten Verdacht und dann für sieben Tage speichern lassen. Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, drängte die Liberale zum Handeln: "Sie muss springen", sagte sie am Dienstag in der ARD. Die Richtlinie sei Eins zu Eins umzusetzen. (vbr)