Blogger will für Recht auf Einbinden fremder Videos kämpfen

Das Landgericht Hamburg meint, der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa muss als Verbreiter eines Fernsehbeitrags haften, den dieser als Video in seinem Blog eingebunden hat. Der Blogger will in Berufung gehen.

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Der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa will das Recht durchfechten, im Rahmen der eigenen Website fremde Videoinhalte einzubinden. Da er darin eine grundsätzliche Angelegenheit sieht, hat er eine Spendenaktion gestartet, um die Prozesskosten zu finanzieren.

Das Landgericht Hamburg hatte vor gut einer Woche Kompa untersagt (Az. 324 O 596/11, PDF-Datei), einen Bericht des ZDF-Magazins Wiso in seinen Blog einzubinden, der auf YouTube angeboten wird. In dem Video wird geschildert, dass ein Arzt Patienten mit umstrittenen Methoden behandelt. Dieser hatte aber vor Gericht dem ZDF verbieten lassen, den Beitrag zu verbreiten.

Das Landgericht hatte entschieden, dass Kompa als Verbreiter des Fernsehbeitrags haften muss. Er habe durch die Einbindung Prüfungspflichten verletzt. Insbesondere habe er nicht auf die Rechtmäßigkeit des ZDF-Beitrags vertrauen dürfen. Vielmehr hätte er eigene Recherchen anstellen müssen, schon weil ihm bekannt gewesen sei, dass der Arzt gegen den Film gerichtlich vorgeht. So hätte er beispielsweise direkt bei dem Betroffenen eine Stellungnahme einholen müssen.

Der Rechtsanwalt, der auch für Telepolis schreibt, bezeichnet dies als "Schandurteil", das gegen die Vorgaben des Bundesgerichtshofs stehe und gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoße, und will dagegen in Berufung gehen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass "Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, teure Abmahnungen erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen werden". (anw)