Innenminister beschließen zweiteilige Anti-Terror-Datei

In einem allgemeinen Teil sollen die allgemeinen Daten von Terrorverdächtigen gespeichert werden. Angaben zur Religionszugehörigkeit, zu Auslandsreisen und zum Waffenbesitz wandern in einen Teil mit beschränkten Zugangsrechten.

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Von
  • Detlef Borchers

Auf einer Sonderkonferenz in Berlin haben sich die Innenminister des Bundes und der Länder über den Aufbau der gemeinsamen Anti-Terror-Datei geeinigt, auf die die Polizei, die Geheimdienste und das Zollkriminalamt zugreifen können. Danach wird die Datei zweigeteilt. In einem allgemeinen Teil sollen die allgemeinen Daten von Terrorverdächtigen gespeichert werden. Angaben zur Religionszugehörigkeit, zu Auslandsreisen und zum Waffenbesitz wandern in einen Teil mit beschränkten Zugangsrechten. Mit dieser Dateiteilung soll vor allem das Problem gelöst werden, dass eine generelle Speicherung der Religionszugehörigkeit verfassungsrechtlich problematisch ist.

Welche Kriterien im Einzelnen dafür sorgen, dass die Daten eines Terrorverdächtigen auch in die zweite, beschränkte Datei eingestellt werden, ist allerdings etwas unklar. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), der die neue Dateistruktur vorstellte, erklärte dazu im rbb-Inforadio, dass keineswegs die Religionszugehörigkeit von "jedem Moslem" gespeichert werde. Man werde lieber zusehen, "dass bei einem liberalen, toleranten Moslem die Religionszugehörigkeit nicht in die Datei aufgenommen wird, bei anderen dagegen schon". Warum liberale, tolerante Moslems überhaupt in eine Anti-Terror-Datei gehören, ließ Beckstein offen.

Mit der Zweiteilung der Datei und den Zugriffsregeln soll auch die Technik der Datei definiert sein. So soll die Grunddatei eine "Volltext-Datei" sein, während die erweiterte Datei mit den zusätzlichen Angaben eine "verdeckte Datei" sein soll. Das heißt, es werden nicht unmittelbar die Suchergebnisse in den Datenbeständen angezeigt, die überwiegend von den Geheimdiensten stammen. Vielmehr bekommen die Dienste eine Mitteilung über die Anfrage und darüber, wer sie gestellt hat. Auf diese Weise sollen Geheimdienste und Verfassungsschutz eine bessere Kontrolle über ihre eigenen Datenbestände haben. Nur mit diesem Verfahren könne die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten vertrauensvoll weitergeführt werden, hieß es zuvor in Geheimdienstkreisen.

Im Bundesinnenministerium soll bereits ein Gesetzesentwurf zur zweiteiligen Datei vorliegen, der nun koalitionsintern beraten wird. Ungeklärt ist beispielsweise noch, welche Behörde die technische Installation und Wartung der Datei betreibt und wie die Kosten verteilt werden. Nach Angaben des Magazins Focus sollen allein beim Verfassungsschutz 50 Millionen Euro Mehrausgaben anfallen.

Siehe dazu auch:

(Detlef Borchers) / (anw)