SPD-Sprecher: Online-Durchsuchungen kommen auf jeden Fall

"Das werden wir selbstverständlich machen, allerdings mit klarer Rechtsgrundlage", erklärte der Innenexperte der Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, bei einer Diskussion zum Thema "Staat surft mit".

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Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ließ am gestrigen Dienstag bei einer Diskussion unter dem Aufhänger "Staat surft mit" keinen Zweifel an seinem Segen für den Bundestrojaner: "Das werden wir selbstverständlich machen, allerdings mit klarer Rechtsgrundlage", betonte der Abgeordnete zum Streitthema Online-Durchsuchungen auf der Tagung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. "Das Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei dieser Welt stattfindet", begründete der Innenexperte sein Plädoyer. Die Koalition werde daher "mit Augenmaß das Erforderliche tun, um diese Sauereien zu bekämpfen." Die "Gespensterdebatten" von Datenschützern und anderen Gegnern einer weiteren Befugnis zur staatlichen Bespitzelung versteht Wiefelspütz dagegen nicht. Da werde immer so getan, "als wären wir ein Überwachungsstaat". Dabei fordere hierzulande niemand Folter oder Guantanamo.

"Wir machen das in einer offenen und fairen Diskussion und in einem transparentem Diskussionsprozess, kontrolliert durch die Öffentlichkeit und im letzten Wort vom Bundesverfassungsgericht", erläuterte der SPD-Sprecher seinen Ansatz. Gleichzeitig bestätigte er indirekt, dass deutsche Geheimdienste schon heute Online-Durchsuchungen durchführen. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, das sie dazu eine Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz und deutete an, dass er nicht ganz dieser Meinung sei. Die angekündigte Befugnis für Strafverfolger werde auf jeden Fall "kein Wald-und-Wiesen-Ermittlungsverfahren". Online-Durchsuchungen würden nur in Ausnahmefällen möglich sein.

Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, gab sich zunächst zurückhaltender. "Die Ministerien raufen noch miteinander", verwies er auf unterschiedliche Auffassungen zur Zulässigkeit der heimlichen Netzspionage im Bundeskabinett. Letztlich ging der Innenpolitiker aber mit seinem Koalitionskollegen konform: "Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage schaffen, weil wir glauben, dass wir nicht auf dieses Ermittlungsinstrumentarium verzichten können." Es gehe dabei um Repression, aber insbesondere auch um Prävention. Diese werde immer wichtiger, da "wir Selbstmordattentäter nicht durch das Strafrecht abschrecken können". Die Verlegervertreter suchte er mit dem Hinweis zu beruhigen, dass es einen "abgestuften Schutz" von Berufsgeheimnisträgern wie etwa auch Journalisten geben werde ­ analog zu den Bestimmungen bei der geplanten Neufassung der Telekommunikationsüberwachung allgemein.

BKA-Präsident Jörg Ziercke meinte, die Erscheinungsformen des Terrorismus seien andere als 2001. Die Gesellschaft habe es mit autonomen Gruppen zu tun, "Home grown"-Radikalisierten und fanatisierten Einzeltätern. "Da muss ich für jeden dieser Fälle ein geeignetes Instrument haben", leitete Ziercke zur Online-Durchsuchung über. Dabei komme es darauf an, "dass wir sehr auf den Einzelfall bezogen eine Maßnahme entwickeln, die ganz gezielt auf die spezielle Umfeldsituation programmiert wird." Es werde "keinen allgemeinen Bundestrojaner" gleichsam "von der Stange" geben, sagte der BKA-Chef, ohne im Detail "kriminalistische Möglichkeiten" ausbreiten zu wollen. Es gebe auf jeden Fall "viele verdeckte Möglichkeiten, die wir auch sonst anwenden."

Generell bezeichnete es Ziercke als kommendes "Riesenthema", wie Ermittler im Zeitalter der paketvermittelten Datenübertragung sowie von Breitband, VoIP, Kryptierung und Anonymisierung überhaupt noch die Telekommunikation überwachen könnten. "Das World Wide Web wird zum eigentlichen Speicherplatz, und da wird verschlüsselt", umschrieb der Kriminalbeamte die Probleme der damit weitgehend kaltgestellten Strafverfolger. Bei "schwersten Straftaten" müsse es daher im Einzelfall mit gerichtlicher Genehmigung und Kontrolle durch Datenschützer möglich sein, eine Online-Durchsuchung durchzuführen und mit der Ermittlung vor der Verschlüsselung anzusetzen. Gleichzeitig stellte Ziercke Fälle dar, wo die Maßnahme erforderlich sei, und nannte etwa die Bekämpfung "schlimmster Formen der Kindesmisshandlung". Er machte sich auch für die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten angesichts eines Kinderporno-Falls in Baden-Württemberg stark, in dem 4600 Bilddateien auf einem Server rund 280.000 Zugriffe erzielt hätten. Eine Aufklärung sei nur über die Vorhaltung von IP-Adressen machbar.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf angesichts dieser Ausführungen die Frage auf, inwiefern sich die angestrebten Maßnahmen so "nicht doch wie ein Schleppnetz über die Gesellschaft verbreiten". Gerade bei der "IT-Überwachung" sei die Anzahl der betroffenen Personen schnell sehr groß. Wenn man den Strafrahmen für den Bezug kinderpornographischer Materialien ansetze, "haben wir hunderte Delikte, wo man Online-Durchsuchungen rechtfertigen könnte." Er sei generell gespannt darauf, "wie man das verfassungsfest formulieren will". Zugleich erinnerte Schaar daran, dass eine Gesamtschau der Überwachungsmaßnahmen anzustellen sei. Diese führte bei manchen Menschen dazu, "dass sie sich nicht mehr frei äußern". Die Schwerverbrecher wüssten sich dagegen zu schützen, sodass die Eingriffsspirale immer weitergedreht werden müsse.

Kollateralschäden insbesondere durch die geplante Vorratsdatenspeicherung fürchtet auch Stefan Geiger, Polit-Korrespondent der Suttgarter Zeitung. Die Protokollierung der Verbindungsdaten "wird dazu führen, dass unsere Informanten sich nicht mehr melden, weil sie Angst haben, dass die Tatsache, dass sie mit uns telefoniert haben, hochkommt." Ziercke und den Abgeordneten warf er eine "taktische Argumentation" vor. Es sei einerseits "immer von Terroristen die Rede". Andererseits "werden bei vielen Dingen, wo Anti-Terrorgesetz draufsteht, ganz andere Ziele beiläufig mitverfolgt." Bei der Vorratsdatenspeicherung etwa ist ein Zugriff der Ermittler auf die Informationshalden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" vorgesehen.

Siehe dazu in Telepolis:

(Stefan Krempl) / (anw)