Heftige Kritik am Telemediengesetz-Entwurf

Datenschützern und Rechtswissenschaftlern ist unter anderem die "eBay-Klausel" ein Dorn im Auge, während die Wirtschaft Doppelregulierungen befürchtet.

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Der Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Neufassung der Datenschutz- und Haftungsregeln im Internet stößt bei Experten auf zahlreiche Einwände. Das Papier "scheitert vor den wirklichen Herausforderungen", konstatiert Johann Bizer, stellvertretender Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Es werde "kein konsistentes Modell vorgelegt, welches den Datenschutz bei der Telekommunikation und bei Telemedien leistungsfähig integriert". Auf die Konvergenz der Technik sollte der Gesetzgeber auch mit einem konvergenten Datenschutzrecht reagieren -- und zwar "auf inhaltlich hohem Niveau".

Im Einzelnen kritisiert Bizer, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten im Rahmen der Rechtsverfolgung mehr Daten über ihre Kunden sammeln und Auskünfte darüber an "berechtigte Stellen und Personen erteilen" dürfen beziehungsweise etwa bei Urheberrechtsverletzungen voraussichtlich müssen. Bizer sieht in den entsprechenden Passagen eine "unbestimmte Ermächtigung, für private und öffentliche Zwecke personenbezogene Daten zu sammeln." Es werde ein "Einfallstor" für einen Auskunftsanspruch gegen Provider geschlagen. Bizer spricht von einer "Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Auftrag der Verfassung, normenklare und bestimmte Regelungen zu treffen". Letztlich solle "eine Art Vorratsdatenspeicherung" eingeführt werden, "die Auskünfte gegenüber Privaten provoziert".

Auch Patrick Breyer, Rechtswissenschaftler an der Uni Frankfurt, ist die "eBay-Klausel" ein Dorn im Auge, der zufolge Diensteanbieter bei Verdacht auf Rechtsbrüche Kunden bespitzeln könnten. Es sei mit der Verfassung nicht zu vereinbaren, Firmen "im Wege der Selbstjustiz eine eigenmächtige Kontrolle und Überwachung des Nutzerverhaltens zu gestatten". Abzulehnen sei auch, dass Anbieter von Internet-Zugang, Internet-Telefonie und E-Mail ihre Kunden ohne Einwilligung mit Spam überziehen dürften. Irritiert hat Breyer auch die Streichung einer Bestimmung, wonach Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Im Teledienstegesetz oder im Teledienstedatenschutzgesetz, die vom TMG genauso wie der Mediendienstestaatsvertrag der Länder ersetzt werden sollen, sind derlei Obergrenzen noch vorgesehen. Mit der neuen Regelung könnten nur noch Bußen bis zu 1000 Euro verhängt werden.

Verhängnisvoll wäre es laut Breyer zudem, falls die Anbieter einschränkungslos zur Herausgabe von Bestandsdaten wie Name und Anschrift von Kunden an Sicherheitsbehörden in einem manuellen Auskunftsverfahren verdonnert würden. Derlei Informationen über die Nutzung von Telemediendiensten könnten "weit reichende Rückschlüsse auf politische, finanzielle, sexuelle oder sonstige persönliche Interessen zulassen". Verbraucher würden dagegen erwarten, "dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben". Gemeinsam mit einer Reihe Bürgerrechtsorganisationen hatte Breyer zudem in einem alternativen Gesetzesvorschlag angemahnt, Sperrungsverfügungen gegen Provider nur noch bei der Übermittlung eigener Inhalte zuzulassen.

Bedenken gegen den TMG-Entwurf hat auch Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom. Ihm zufolge droht eine Doppelregulierung etwa von Zugangs- oder E-Mail-Providern, da diese sowohl dem Telekommunikations- als auch dem TMG unterstehen würden. Kitz bemängelt zudem, dass der Gesetzgeber aus dem Zusammenwachsen von Fernsehen und Internet-Angeboten die falschen Schlüsse ziehe. Immer mehr Inhalte der neuen Dienste würden einer ebenso intensiven Inhaltsregulierung unterzogen, wie dies früher beim Rundfunk der Fall war. (Stefan Krempl) / (anw)