Geldstrafe wegen irreführender Klingeltonwerbung

Ungeahnt hohe Kosten hatten sich Freunde des "Crazy Frog" eingehandelt. Wegen irreführender Werbung muss nun der Service-Provider mBlox zahlen. Dieser meint, auch der Inhalte-Anbieter Jamba sei verantwortlich.

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Die britische Firma mBlox, Spezialist für mobile Nachrichtenübertragungsdienste, muss der Kontrollstelle für die Telekommunikationsbranche ICSTIS eine Geldbuße von 40.000 britischen Pfund (59.000 Euro) zahlen. Außerdem wird dem Unternehmen eine Rüge erteilt. mBlox muss alle Kosten des Verfahrens tragen und den Beschwerdeführern Geld zurückzahlen (PDF-Datei). 338 Verbraucher hatten sich beschwert, weil mBlox Kindern und Jugendlichen, die den populären, vom deutschen Unternehmen Jamba vermarkteten Klingelton "Crazy Frog" auf ihr Handy laden wollten, unter der Hand teure Klingelton-Abonnements untergejubelt hat. Daraufhin hatte das Independent Committee for the Supervision of Standards of Telephone Information Services eine Untersuchung eingeleitet.

mBlox weist in einer Mitteilung daraufhin, dass der Klingeltonverkäufer Jamba die auch von der ICSTIS geahndete Reklame lanciert hatte. Das britische Unternehmen akzeptiert die Entscheidung der Kontrollstelle, meint aber, die rechtlichen Grundlagen müssten überprüft werden, damit auch Dritte wie Jamba verantwortlich gemacht werden. Derzeit gibt es in dem zugrundeliegenden "Code of Practice" nur Regelungen für Service-Provider, nicht aber für Inhalte-Anbieter. Jamba darf in Großbritannien nach den Maßgaben der dortigen Selbstkontrolle der Werbewirtschaft Klingeltonwerbung nur nach 21 Uhr senden lassen. Seit gestern bietet das Unternehmen in Deutschland eine "Kindersicherung" an. (anw)