FDP bezieht Position zum Leistungsschutzrecht

Die Liberalen im Bundestag wollen, dass Inhalte aus Presserzeugnissen nur mit Erlaubnis des Verlegers online veröffentlicht werden dürfen. Verweise oder Links sowie Zitate und inhaltliche Zusammenfassungen sollen erlaubt sein.

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Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich auf ihren Kurs für einen besseren Schutz von Presseverlegern im Internet verständigt. Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften sollen das "ausschließliche Recht erhalten, ihr Presseerzeugnis ganz oder in Teilen online zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen", heißt es in einem heise online vorliegenden Positionspapier. Ein solcher neuer Monopolanspruch werde eingeschränkt durch die "bewährten urheberrechtlichen Schranken". Verweise oder Links sowie Zitate und inhaltliche Zusammenfassungen sollen erlaubt und kostenlos bleiben.

Sofern die Nutzung eines geschützten Werks ohne Erlaubnis der Verleger erfolgt, sollen diese einen Unterlassungsanspruch bekommen. Das "ordnungspolitische Signal" eines so untermauerten Leistungsschutzrechts könne dann auch dazu dienen, um individuelle Vergütungen oder Abgeltungsmodelle mit Betreibern von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu entwickeln und "neue Geschäftsmodelle zu erproben". Das vorgeschlagene Monopolrecht soll Verlegern zustehen, die presserechtlich für Printprodukte verantwortlich sind. Auch Blogger könnten davon profitieren, sofern ihre Arbeit als journalistisch einzustufen ist. Ansonsten blieben sie weiter "hinreichend durch ihre Urheberrechte an ihren Texten geschützt".

Grundrechte Dritter wie die Meinungs- und die Informationsfreiheit würden auf diese Weise "nicht unverhältnismäßig eingeschränkt", meinen die Liberalen. Sie gehen davon aus, dass die Verleger nicht erst ihre Inhalte für Suchmaschinen öffneten, um dann in einem zweiten Schritt mit ihrem neuen Recht wieder dagegen vorzugehen. Die Abgeordneten setzen vielmehr darauf, dass "die Regeln des Marktes für entsprechende Nutzungsentgelte sorgen, die eine Balance zwischen Suchmaschinen und Presseverlegern herstellen".

Das Papier spiegele die einheitliche Meinung innerhalb der Fraktion wider, erklärte FDP-MdB Manuel Höferlin gegenüber heise online. Es unterscheide sich inhaltlich auch nicht von dem von der Bundesjustizministerin angekündigten Gesetzentwurf, der in dieser Woche in die Ressortabstimmung gehe. Der Text stamme aus seiner Feder und der seines Kollegen Stephan Thomae. Die schwarz-gelbe Koalition hatte im März beschlossen, dass für das Inkasso und die Verteilung der Entgelte von Suchmaschinenanbietern und Aggregatoren eine Verwertungsgesellschaft zuständig sein soll. Diese weitreichende Vorgabe wird in dem Vorstoß der Liberalen durch den Unterlassungsanspruch ersetzt.

Fast alle Seiten könnten sich mit dem Kompromissvorschlag "sehr gut anfreunden", meint Höferlin. Generell nötig sei das neue Leistungsschutzrecht, da die Verleger derzeit nur einen abgeleiteten Anspruch von den Urhebern hätten und sich Rechte von diesen erst übertragen lassen müssten. Andere Werkvermittler (zum Beispiel Buchverlage) hätten schon weitergehende Eigentumsrechte. Es sei daher prinzipiell in Ordnung, diese auch den Verantwortlichen für Presseerzeugnisse zuzugestehen. Kritiker wie der Rechtsprofessor Gerald Spindler halten die Initiative dagegen für möglicherweise verfassungswidrig, da sie die Verleger gegenüber den Urhebern einseitig bevorzuge. (ssu)