Scharfe Kritik am neuen Melderecht

Nachdem der Bundestag das neue Bundesmeldegesetz weitgehend unbemerkt verabschiedet hat, hagelt es nun Proteste. Der Bundesrat könnte sich noch querstellen.

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Nachdem die Verabschiedung des Bundesmeldegesetzes am Donnerstag vor einer Woche während des EM-Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien zunächst weitgehend unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit über die Bühne ging, hagelt es mittlerweile Proteste. Thilo Weichert etwa, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), spricht von einer "Nacht- und Nebelaktion" des Bundestags, die "das bisherige Melderecht auf den Kopf stellen würde". Auch der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri lehnt die Initiative ab. Zuvor hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Änderungen bereits gegenüber heise online kritisiert.

Stein des Anstoßes ist die von CDU/CSU und FDP im Parlament eingefügte Bestimmung zur Nutzung von Meldedaten für Werbung oder Adresshandel. Dem ursprünglichen Regierungsentwurf zufolge sollten Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für diese Zwecke nur herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat. Schwarz-Gelb änderte diese "Opt-in"-Bestimmung nicht nur in eine für den Bürger schwerer praktikable Widerspruchslösung. Sie relativierte diese zusätzlich: dem Entwurf zufolge greift das "Opt-out" nicht, wenn mit den erfassten Daten bereits vorhandene Informationen bestätigt oder berichtigt werden sollen. Ein Widerspruch ist so leicht auszuhebeln.

Diese unscheinbar wirkende Änderung hätte beim Inkrafttreten des Gesetzes "gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden", meint Weichert. Profitieren würden vor allem Auskunfteien und Adresshändler. Diese könnten sich bisher keine Adressen aus dem Melderegister ohne Einwilligung der Betroffenen beschaffen. Das Verbot umgingen viele Adresshändler schon heute, "indem sie für Gläubiger auftragshalber Meldeauskünfte vermitteln und diese danach für eigene Zwecke weiternutzen". Diese illegale Praxis solle nun anscheinend legalisiert und massiv ausgeweitet werden.

Mit der geplanten Änderung "würde eine nicht aktuelle Adresse genügen, und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften, geprüften aktuellen Adressen besorgen", erläutert der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte. Riesige Bestände von nicht aktuellen Daten gebe es zuhauf. Adresshändler könnten sich so wertvolle Behördendaten beschaffen und diese danach teuer weiterveräußern. Zugleich würden den Kommunen wichtige Einnahmequellen in Form der Gebühren für Melderegisterauskünfte genommen, weil Interessenten wie Gläubiger sich bei den Adresshändlern und ihren Vorratsdaten bedienen könnten.

Weicherts Kollege Petri ist ebenfalls der Ansicht, dass das unpräzise formulierte Gesetz den Interessen der Werbe- und Inkassowirtschaft einseitig Vorrang vor dem Datenschutz einräumt. Einmal bei einen Adresshändler gelandete Daten könnten nicht wieder "eingefangen" werden. Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun rechnet mit Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht und hält deren Erfolgsaussichten für hoch. Er erinnerte gegenüber der Main-Post an das Karlsruher Volkszählungsurteil von 1983 und das damit begründete "informationelle Selbstbestimmungsrecht", das mit der Initiative nicht ausreichend gewahrt bleibe.

Experten hinterfragen zudem die Wiedereinführung der Pflicht, dem Meldeamt bei einem neuen Eintrag ins Register eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorlegen zu müssen. In ganz Berlin gebe es pro Jahr offiziellen Zahlen zufolge 320 der sonst befürchteten "Scheinanmeldungen". Hier habe sich der Druck der Sicherheitsbehörden bemerkbar gemacht. Die Gegner setzen ihre Hoffnungen nun auf den Bundesrat, der dem Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens" noch zustimmen muss. Dem Vernehmen nach will unter anderem Schleswig-Holstein sich dafür einsetzen, dass die Länder den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag einberufen. (vbr)