GEMA will Urheberrechtspauschale auf PCs gerichtlich erzwingen

Das Nein der Geräteindustrie zur Zahlung einer Kopiervergütung in Höhe von 15 Euro pro PC zwingt die Rechteinhaber nach Ansicht der Musikverwertungsgesellschaft dazu, die Ansprüche auf dem Gerichtsweg durchzusetzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 305 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die GEMA und andere Urheberrechtsvertretungen wollen die Zahlung einer Urheberrechtspauschale auf Computer gerichtlich erzwingen. Das klare "Nein" der Geräteindustrie zur Übernahme einer Kopiervergütung in Höhe von 15 Euro pro Rechner als Ausgleich für die Privatkopien zwingt die Rechteinhaber nach Ansicht der Musikverwertungsgesellschaft dazu, "die ihnen zustehenden Ansprüche auf dem Gerichtsweg durchzusetzen". Den Hinweis des IT-Branchenverbands Bitkom, dass die Urheberabgabe zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher führe, hält der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker in der an Schärfe gewinnenden Auseinandersetzung für ein Scheinargument: "Die Verbraucher werden von der Industrie doch bereits seit Jahren mit den den Rechteinhabern zustehenden Vergütungen belastet, die jedoch nicht an die Berechtigten abgeführt, sondern zur Steigerung ihrer Gewinne verwendet werden."

Heker spielt mit dem Vorwurf auf die Praxis vieler Hersteller und Importeure an, angesichts des sich bereits seit Jahren hinziehenden Streits bereits Rücklagen für die Nachzahlung der Vergütungspauschale fürs private Kopieren gebildet und diese so schon in ihre Preise eingerechnet zu haben. Der GEMA-Chef ist zugleich überzeugt davon, "dass der mündige Verbraucher angesichts der Vorteile, die dieser durch das freie private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genießt, auch bereit ist, dafür eine im Verhältnis nur geringfügige Vergütung zu bezahlen". Der Geräteindustrie hält er dagegen vor, vom Streben nach "Gewinnmaximierung" geleitet zu sein. Mit dem Zwang, nun nach einem jahrelangen Schiedsverfahren Klage vor Gericht erheben zu müssen, bleibe den Kreativen "der gerechte Lohn für ihre Arbeit auf Jahre verwehrt".

Am 31. Juli hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in 22 Parallelverfahren der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), welche die Interessen der Verwertungsgesellschaften vertritt, gegen führende PC-Hersteller und -Importeure Einigungsvorschläge unterbreitet. Demnach wären pro Gerät 15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die private Vervielfältigung im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung zu zahlen, und zwar rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2002.

Der Bitkom lehnt laut einer Mitteilung aus der vergangenen Woche eine entsprechende Geräteabgabe aber im Grundsatz und der Höhe nach strikt ab: "Eine solche Pauschalabgabe für PCs wäre nicht nur ein herber Schlag für Verbraucher, sondern auch für Händler und Hersteller", schimpfte der Verbandsvizepräsident Jörg Menno Harms. "Sie führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. In keinem europäischen Land wird eine PC-Abgabe in dieser Form gezahlt." Der Bitkom verweist in seiner Kritik auf die bereits für Brenner zu zahlenden Vergütungen sowie auf eine im Raum stehende weitere PC-Abgabe für die Textvervielfältigung auf PCs. Damit kämen insgesamt zu hohe Belastungen auf die Industrie zu.

Für Heker ist diese Haltung des Bitkom "ein schlechtes Vorzeichen" für die Zeit nach dem Inkrafttreten der umstrittenen zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. Mit der vom Bundestag bereits verabschiedeten und nur noch vom Bundesrat zu billigenden Novelle sollen Verwertungsgesellschaften und Industrie die Art und Höhe der Zahlung von Urheberrechtspauschalen weitgehend unter sich im Konsens ausmachen. Bei Streitigkeiten soll ein straffes Verfahren über ein Schiedsgericht prinzipiell Rechtsklarheit schaffen.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)