Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform

Der Kabinettsentwurf, der eine erweiterte Bagatellklausel fürs Filesharing und neue Vergütungsregelungen vorsieht, soll Ende Januar mit Verbänden bei einer Anhörung besprochen und dann verabschiedet werden.

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Das Bundesjustizministerium hat seine Vorlage für einen Kabinettsentwurf zur seit Herbst 2004 geplanten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform noch einmal leicht überarbeitet und an Interessensverbände zur Begutachtung geschickt. Diese sind gleichzeitig zu einer Anhörung am 26. Januar in Berlin eingeladen. Das heiße Eisen des so genannten 2. Korbs der Gesetzesnovelle zu den Kopierregeln für das digitale Zeitalter soll damit für seine spätere Debatte im Bundestag vorbereitet werden. Der dafür nötige Kabinettsbeschluss ist fürs Frühjahr vorgesehen. Ursprünglich sollte er bereits Ende März 2005 verabschiedet werden, was sich aber im vergangenen Jahr immer weiter verzögerte und schließlich durch die Neuwahlen blockiert wurde.

Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese "Bagatellklausel" erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken".

Die Film- und Musikindustrie läuft seit längerem gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Freistellung Sturm. Auch innerhalb der ehemaligen Bundesregierung war das Vorhaben nicht unumstritten. Fachpolitiker aus dem Bundestag wie der Urheberrechtsexperte der CDU, Günter Krings, oder Ludwig Stiegler aus der Führungsebene der SDP-Fraktion haben sich ebenfalls bereits gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen. Laut Zypries können Urheber und Rechtsinhaber aber trotz der Regelung "gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen im Internet erfolgreich vorgehen". Wer etwa Hunderte von Musiktiteln illegal aus dem Internet herunterlade, dürfe nicht damit rechnen, straffrei zu bleiben. Ein "kostenloser Genuss von geistigem Eigentum" werde nicht zur Regel. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.

Eine Vergütungspflicht ist künftig laut dem Entwurf vorgesehen, wenn Geräte, Speichermedien oder Zubehör "in nennenswertem Umfang" fürs Kopieren benutzt werden. Die Höhe der Abgabe soll "insgesamt angemessen" auch bei Multifunktionsgeräten sein und die Hersteller "nicht unzumutbar beeinträchtigen". Industrieverbände wie der Bitkom sehen die Existenz ihrer produzierenden Mitgliederfirmen dennoch gefährdet, während Vertreter der Urheber ganz ähnliche Sorgen für ihre Klientel haben. Letztere fürchten, dass die fürs Inkasso und die Verteilung der Gebühren zuständigen Verwertungsgesellschaften erst mit teuren Gutachten die tatsächlichen Nutzungsformen der abgabepflichtigen Produkte klären lassen müssen.

Wenig getan hat sich bei den Punkten, die Bibliotheken betreffen. Diese sollen künftig zwar mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst. Der Versand digitaler Kopien etwa durch den Dienst subito bleibt aber auf "grafische" Dateien im digitalen Umfeld oder auf Faxaussendungen beschränkt, obwohl das Bundesforschungsministerium dagegen interveniert hatte.

Scharfe Kritik am Festhalten an der größtenteils unveränderten Gesetzesvorlage übt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er sieht die Wissensgesellschaft in Gefahr. "Bildung, Forschung und Unterricht werden ausgebremst, harmlose Nutzer von Privatkopien kriminalisiert", klagt Vorstandsmitglied Patrick von Braunmühl. Der Entwurf sei "unbrauchbar, weil er legitime Privatkopien fast automatisch zu illegalen Raubkopien macht und Schulen und Universitäten vom digitalen Wissen abschneidet". Das Justizministerium habe das Ziel eines fairen Ausgleichs zwischen den legitimen Interessen der Inhalteanbieter und den Bedürfnissen der Verbraucher verfehlt.

Im Detail protestiert von Braunmühl etwa dagegen, dass Forderungen von Schulen, Forschern und der Kultusministerkonferenz, endlich für Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Werke im Unterricht zu sorgen, ignoriert würden. Ein Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht wurde zwar 2003 geschaffen, aber bis Ende 2006 befristet. Bei der Kriminalisierung von Filesharern bleibt dem Verbraucherschützer zudem schleierhaft, wie "offensichtlich rechtswidrige" Angebote erkannt werden sollen: "Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist." Der Medienindustrie macht der Verband den Vorwurf, ihre potenziellen Kunden mit der Fesselung von Inhalten durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement und "skandalöse" Kopierschutzblockern wie dem Rootkit von Sony BMG "in illegale Tauschbörsen" zu treiben. Besonders verheerend für die Verbraucher sei, dass das Justizministerium gleichzeitig mit der Novelle auch die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum stärken und einen Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen will.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)