US-Senator will gesetzliche Regelung für Gesichtserkennung

Bei einer Anhörung über biometrische Verfahren zur Personenidentifizierung prallten Facebook, FBI und Bürgerrechtler aufeinander. Senator Al Franken plädiert für eine gesetzliche Regelung.

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Bei einer Anhörung zu den Auswirkungen biometrischer Verfahren zur Gesichtserkennung im Unterausschuss für Datenschutz, Technologie und Recht des US-Senats prallten Mitte der Woche Facebook, FBI und Bürgerrechtler aufeinander. Viele Amerikaner wüssten gar nicht, dass sie bereits in Datenbanken für entsprechende automatische erkennungsdienstliche Behandlungen von Strafverfolgern und Unternehmen gelandet seien, warnte Jennifer Lynch von der Electronic Frontier Foundation (EFF). Die Anwältin der Bürgerrechtsorganisation appellierte an den Kongress, die unnötige Sammlung biometrischer Merkmale zu begrenzen und für angemessenen Datenschutz sowie unabhängige Kontrollstrukturen zu sorgen.

Facebooks Datenschutzexperte Rob Sherman verteidigte den Ansatz des sozialen Netzwerks, die Gesichtserkennung in Bildern der Nutzer zunächst standardmäßig zu aktivieren. Mitglieder würden sich freiwillig für die Plattform entscheiden, um sich mit Dritten auszutauschen, erklärte Sherman. Es handle sich so von Anfang an um eine "Opt-in-Erfahrung". Es sei ausreichend, wenn User der Kennzeichnung von Bildern mit ihrem Namen widersprechen und die Gesichtserkennung ausschalten könnten. Alle mit dem Verfahren erzeugten Daten würden zudem verschlüsselt gespeichert und arbeiteten nur mit Facebooks proprietärer Software, sodass andere Organisationen damit wenig anfangen könnten.

Der Ausschussvorsitzende Senator Al Franken führte vor, dass ein Nutzer sechs Klicks in den verschachtelten Datenschutzeinstellungen des Netzwerks brauche, um die automatisch erfolgende Gesichtserkennung auszuschalten. Ähnlich wie deutsche Datenschützer drängt der Senator darauf, dass Facebook die umstrittene Funktion erst nach gesonderter Einwilligung der Mitglieder aktiviert. Zugleich appellierte der Demokrat an das FBI, den derzeit dort in Pilotprogrammen erprobten Einsatz der Technologie einzuschränken. Der Senator sieht den Gesetzgeber in Zugzwang, der in den USA bislang unregulierten Verwendbarkeit von Körpermerkmalen Grenzen zu setzen.

Ein FBI-Vertreter unterstrich, dass die Ermittler Methoden zur computergestützten Gesichtserkennung derzeit nur zum Abgleich mit Datenbanken überführter Straftäter nutzten. Fotos aus sozialen Netzwerken oder anderen Quellen im Internet blieben außen vor. Man sei dabei, rechtliche "Graubereiche" der Technik herauszufinden und auszumerzen. Nita Farahany, Rechtsprofessorin an der Duke University, meinte, dass der Einsatz der Technik für polizeiliche Zwecke verfassungsgemäß sei. Die Identifizierung von Gesichtern gehöre zum "Brot- und Buttergeschäft" der Strafverfolger. (vbr)